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15.11.2023

Jugendhilfeausschuss: Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung beleuchtet

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz und die angepassten Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für junge Menschen in der Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege.

Die Verwaltung informierte über das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), welches ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beinhaltet. Ab August 2026 wird der Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe gelten und jährlich um eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Bis August 2029 muss für alle Grundschüler eine ganztägige Betreuung ermöglicht werden. Dabei sind von Montag bis Freitag Betreuungszeiten von acht Stunden täglich vorgesehen, auch in den Ferienzeiten. Die Länder können eine maximale Schließzeit von vier Wochen festlegen. Die Ganztagesbetreuung wird typischerweise von Horten sowie offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt. Anderweitige Betreuungsangebote sind möglich, beispielsweise die Verlässliche Grundschule in Baden-Württemberg.

Die Gesamt- und Planungsverantwortung für das Angebot der ganztägigen Betreuung liegt beim Jugendamt des Main-Tauber-Kreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits das Gespräch mit den kreisangehörigen Kommunen gesucht. Gemeinsam wurden zunächst die Anforderungen erörtert, wie das Gesetz umgesetzt werden kann. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für die Städte und Gemeinden soll dieser Austausch fortgesetzt werden.

Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den präventiven und intervenierenden Kinderschutz. Auf dieser Grundlage hat das Landratsamt die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen / Kinderschutz im Jugendamt geschaffen. Frühe Hilfen sollen einen guten Start ins Kinderleben unterstützen. Die Angebote haben einen präventiven Charakter und setzen schon weit vor einer potentiellen Kindeswohlgefährdung ein. Eltern und Kinder erhalten ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren lokale und regionale Hilfsangebote. Der Schwerpunkt liegt bei Kindern der Altersgruppe von null bis drei Jahren.

Die Verwaltung informierte in der Sitzung über die Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle und die bereits entwickelten Angebote. Gemeinsam mit kreisangehörigen Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Akteuren aus dem Gesundheitswesen und weiteren Kooperationspartnern hat die Koordinierungsstelle verschiedene Angebote geschaffen. Hierzu zählen zum Beispiel Willkommensgeschenke zur Geburt, ehrenamtlich tätige Familienbesucher, Familienpaten und die Einzelfallhilfe von Familienhebammen.

Die kommunalen Spitzenverbände und der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg haben vorgeschlagen, das Pflegegeld für Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege ab Januar 2024 anzupassen. Die neuen Pflegegeldsätze berücksichtigen unter anderem, wie sich die allgemeinen Verbraucherpreise und die speziellen Konsumausgaben für Kinder und Jugendliche je nach Altersgruppe entwickeln. Aus diesem Grund steigt beispielsweise das monatliche Pflegegeld für Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr von 1231 Euro auf 1445 Euro pro Monat. Zudem wurde ein höheres Bereitschaftspflegegeld ab Januar 2024 beschlossen.

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