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13.03.2024

Gezielte Düngung mit dem Nitratinformationsdienst - Probenannahme ab 27. März

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen und als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, dass im Frühjahr vor einer Stickstoffdüngung der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt wird. Dieser Analysewert ist in der Düngebedarfsberechnung zu berücksichtigen. Laut SchALVO muss die Stickstoffdüngung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden. Ansonsten ist eine erneute Probennahme und Untersuchung nötig. Hierauf weist das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

In Problemgebieten müssen mindestens 15 Prozent der Rebschläge beprobt werden, die größer als fünf Ar sind. Bei Junganlagen sind bis zum zweiten Standjahr 30 Prozent der Rebschläge zu beproben. Bei Rebschlägen kleiner fünf Ar ist die Übertragung von Messergebnissen zulässig, wenn für mindestens zwei Schläge Messergebnisse vorliegen. In Sanierungsgebieten ist bei Schlägen kleiner fünf Ar die Hälfte aller Schläge mit gleichen Standortbedingungen zu beproben. Schläge größer fünf Ar müssen ausnahmslos beprobt werden. Die EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) ist als Messmethode für Reben in Problem- und Sanierungsgebieten anerkannt, wenn die Bodenprobe nicht vor Mitte März entnommen wird.

Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte zu ermitteln sind und zusätzlich der Düngebedarf zu berechnen ist.

Das ist insbesondere für Flächen in Nitratgebieten (Rote Gebiete) zu beachten, wenn die einzelbetriebliche Bagatellgrenze im jeweiligen Nitratgebiet überschritten wird.

Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können sowohl die Anforderungen der SchALVO als auch die der Düngeverordnung erfüllt werden. Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 15,10 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Erfassung des Probennahme-Protokolls fallen nochmals 1,60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Dieser Betrag kann eingespart werden, wenn die Protokolle von Landwirtinnen und Landwirten im Online-Portal Düngung-BW selbst erfasst werden. Dazu werden Barcode-Etiketten benötigt, die an den Ausgabestellen erhältlich sind.

Wie bei allen Bodenproben für den Nitratinformationsdienst müssen die Proben nach dem Ziehen sofort in Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar.

Gerätschaften für die Probennahme werden an den beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim ausgegeben. Dort werden auch die Bodenproben angenommen. In dem angegebenen Zeitraum können auch Bodenproben für die Grundbodenuntersuchung abgegeben werden, ebenso frühe Nmin-Proben für den Anbau von Mais in roten Gebieten außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Sammelstellen sind ab Mittwoch, 27. März, bis Dienstag, 2. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Ab Mitte Mai steht noch die „späte“ Probeannahme im Maisanbau in Wasserschutzgebieten an. Informationen hierzu werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim unter den Telefonnummern 07931/4827-6332, -6328, -6316, oder -6353.

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