Rechtsgrundlagen
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg (FlüAG) geregelt.
Asylbewerberleistungsgesetz
In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachte Flüchtlinge erhalten während der dortigen Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen werden derzeit grundsätzlich als Geldleistung an die Flüchtlinge zur Auszahlung gebracht.