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Aufgaben des Landratsamtes

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt vom Landrat. Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können.

Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.

Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Das Landratsamt ist Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden. Das Spektrum der staatlichen Aufgaben wurde durch die Verwaltungsstrukturreform, die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, erheblich erweitert.

Beispiele für freiwillige Aufgaben

  • Aufgaben der Kulturpflege
  • Förderung der Wirtschaft
  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs

Beispiele für Pflichtaufgaben

  • Abfallverwertung und -beseitigung
  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe)
  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen
  • Trägerschaft der Beruflichen Schulen und Sonderschulen

Beispiele für staatliche Aufgaben

  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit
  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern
  • Gewerbeaufsicht
  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Veterinärwesen
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen
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