Saisonkennzeichen beantragen
Allgemeine Informationen Main-Tauber-Kreis
Für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr betrieben werden soll, kann der Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens muss mindestens zwei Monate und kann höchstens elf Monate umfassen. Er gilt nur für volle Monate. Das Saisonkennzeichen kann jedes Jahr in diesem Zeitraum wiederholt verwendet werden. Der Fahrzeughalter kann sich dadurch die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ersparen. Der Betriebszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.
Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen weder gefahren noch abgestellt werden.
Voraussetzungen Main-Tauber-Kreis
Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
Erforderliche Unterlagen Main-Tauber-Kreis
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), gültig für Saisonkennzeichen
- Die bestehenden Kennzeichen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und noch ohne Saisonzeitraum oder mit einem anderen Saisonzeitraum verwendet wird
- Bei Wechsel einer bestehenden Zulassung auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraums zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
- Im Zusammenhang mit der Neuzulassung eines Fahrzeugs zusätzlich: siehe => Link: Zulassung eines Neufahrzeugs beantragen.
- Im Zusammenhang mit der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel: zusätzlich siehe => Link: Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel.
- Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter zusätzlich: siehe=>Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter.
- Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter zusätzlich: siehe =>Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Formulare Main-Tauber-Kreis
Zulassungsantrag
Kosten Main-Tauber-Kreis
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis
- Zulassungsantrag PDF, 1,7 MB 01.08.2018