Grundstück im Eigentum des Landkreises - Anfragen zum Verkauf oder Erwerb, Eintragung von Grunddienstbarkeiten
Allgemeine Informationen
Anfragen zum Verkauf oder Erwerb unbebauter kreiseigener Grundstücke sowie die Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (z.B. Leitungs- oder Wegerechte) werden im Landratsamt Main-Tauber-Kreis durch das Amt für Finanzen, Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren, bearbeitet.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Anfragen zum Erwerb von kreiseigenen Grundstücken bzw. zur Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten auf kreiseigenen Grundstücken (z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte) können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer und Gemarkung beim Amt für Finanzen gestellt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Flurstücksnummer und Gemarkung des Grundstücks.
Kosten
Keine.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Es handelt sich um ein Angebot des Landkreises, welches freiwillig wahrgenommen werden kann, deshalb stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Bestimmungen über Grundstückskaufverträge bzw. über Grunddienstbarkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Grundbuchordnung.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
Formulare und weitere Angebote
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