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Grundstück im Eigentum des Landkreises - Anfragen zum Verkauf oder Erwerb, Eintragung von Grunddienstbarkeiten

Allgemeine Informationen

Anfragen zum Verkauf oder Erwerb unbebauter kreiseigener Grundstücke sowie die Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (z.B. Leitungs- oder Wegerechte) werden im Landratsamt Main-Tauber-Kreis durch das Amt für Finanzen, Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren, bearbeitet.

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Anfragen zum Erwerb von kreiseigenen Grundstücken bzw. zur Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten auf kreiseigenen Grundstücken (z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte) können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer und Gemarkung beim Amt für Finanzen gestellt werden.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Flurstücksnummer und Gemarkung des Grundstücks.

Kosten

Keine.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um ein Angebot des Landkreises, welches freiwillig wahrgenommen werden kann, deshalb stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Bestimmungen über Grundstückskaufverträge bzw. über Grunddienstbarkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Grundbuchordnung.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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