Corona-Virus - Passierscheine
Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt unabhängig von der Staatsangehörigkeit zulässig.
Seit dem 18. März 2020 gibt es eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung.
Innerdeutsch gibt es keine Passierscheine, da es keine allgemeine Ausgangssperre gibt.
Vertiefende Informationen
- Grenzübertrittsbescheinigung für Berufspendler
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) - Bundespolizei
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) - für Grenzgänger Deutschland, Frankreich, Schweiz
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.04.2020 freigegeben.