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Brennholz: Polterholz und Flächenlose erwerben

Allgemeine Informationen

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, bei dessen Verbrennung nur so viel Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird wie bei einer natürlichen Zersetzung im Wald ebenfalls entstehen würde. Als heimischer Brennstoff überzeugt Holz zudem durch die Verfügbarkeit im eigenen Landkreis sowie durch kurze Transportwege zum Verbraucher. Auch das spart zusätzlich Energie und bremst so den Treibhauseffekt. Der Anteil von fester Biomasse an der Wärmeerzeugung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Hölzer, die bei der Pflege der Wälder anfallen, stellen hierbei den weitaus größten Anteil. 

In den Kommunalwäldern des Main-Tauber-Kreises kann Brennholz in Form von Polterholz oder als Flächenlos erworben werden. 

Polterholz ist Brennholz, das gefällt, entastet, vermessen und in Stammteilen oder in langer Form am Weg gelagert ist. 

Flächenlos ist die Berechtigung, auf der Fläche liegendes, unaufbereitetes und unvermessenes Holz in Form von Ästen und Kronenholz selbst aufzubereiten.

Voraussetzungen

  • Nachweis über absolvierten Motorsägenlehrgang
  • Verwendung biologisch schnell abbaubarer Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe
  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
  • Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge

Zuständige Stelle

Forstamt Main-Tauber-Kreis, Sachgebiet 1 Forstbetrieb

Verfahrensablauf

Polterholz kann bei der Gemeindeverwaltung oder bei der örtlich zuständigen Revierleiterin bzw. beim örtlich zuständigen Revierleiter bestellt werden. Zu beachten sind die Hinweise in den Gemeindemitteilungsblättern jeweils im Herbst und unter www.main-tauber-kreis.de/versteigerungen. Flächenlose werden in der Regel versteigert.

Fristen

Brennholz/Polterholz wird im Herbst bei der örtlich zuständigen Revierleiterin oder beim örtlich zuständigen Revierleiter bestellt und bis zum Frühjahr des Folgejahres bereitgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung über die Ableistung eines Motorsägenlehrgangs, Modul B

Kosten

Auskünfte zu den aktuellen Brennholzpreisen erteilen die örtlich zuständige Revierleiterin oder der örtlich zuständige Revierleiter sowie die Holzverkaufsstelle im Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um ein Angebot des Landkreises, welches freiwillig wahrgenommen werden kann. Bei Nichtgewährung stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 18. August 2021 durch das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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