Hausmüll entsorgen
Allgemeine Informationen
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Beispiele für Restmüllabfälle sind:
- Babywindeln
- Putzlappen
- Stifte
- Haar- und Zahnbürsten
- Knochenreste
- Staubsaugermüll
- Regenschirme
Voraussetzungen
Nach § 3 der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises muss jeder Haushalt an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sein. Dazu braucht jeder Haushalt einen ausreichenden Restmülleimer und die Jahresgebühr muss bezahlt werden. Die Restmülltonne wird Ihnen kostenfrei vom Landkreis zur Verfügung gestellt, sie bleibt aber im Eigentum des Landkreises.
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis
Verfahrensablauf
Haben Sie eine Restmülltonne bestellt und die Jahresgebühr bezahlt, wird Ihr Restmüllabfall zu den im Abfallkalender genannten Terminen abgefahren. Anstelle der Jahresgebührenmarke erhält jeder Haushalt ab 2020 jährlich einen Gebührenbescheid und hat diesen zu bezahlen.
Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Restmülltonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Biomülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular.
Der Behälter ist am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder Straßenrand bereitzustellen. Der Inhalt der Restmülltonne wird vierwöchentlich eingesammelt.
Fallen vorübergehend so viele Abfälle an, dass sie in den zugelassenen Abfallbehältern nicht untergebracht werden können, so dürfen neben den Abfallbehältern auch Abfallsäcke verwendet werden. Die Abfallsäcke können nur bei den vom Landkreis beauftragten Vertriebsstellen gekauft werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich
- für Restmüllbehälter
- 60 Liter Füllraum 77,00 Euro
- 80 Liter Füllraum 100,00 Euro
- 120 Liter Füllraum 144,00 Euro
- 240 Liter Füllraum 290,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 770 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 930,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 1.856,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 3.708,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 1100 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 1.326,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 2.650,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 5.294,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 3000 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 3.600,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 7.214,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 14.431,00 Euro
Die Gebühr für die vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke beträgt je Sack mit 60 Liter Füllraum 5,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
Der Abholrythmus für Restmüll ist in der Regel vierwöchentlich.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.
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