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Elektrokennzeichen beantragen

Allgemeine Informationen

Auf Antrag können elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen versehen werden. Dem zugeteilten Kennzeichen wird hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" angefügt (zum Beispiel: TBB-A18E).

Unter "elektrisch betriebenen Fahrzeugen" definiert der Gesetzgeber:

  • rein elektrisch betriebene Fahrzeuge,
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und
  • Brennstoffzellenfahrzeuge.


Kommunen haben die Möglichkeit, für diese Fahrzeuge Privilegien, wie Nutzung kostenfreier Parkplätze oder Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren), zu erlauben.

Ob diese Privilegien eingeräumt werden, kann bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfragt werden.

Auch Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen benötigen eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

Voraussetzungen

  • Fahrzeuge müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer oder CO²-Emissionen von weniger als 50 g/km haben. Diese Angaben können aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) entnommen werden.
  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.

Verfahrensablauf

Auf Antrag können elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen versehen werden. Dem zugeteilten Kennzeichen wird hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe »E« angeführt (Beispiel: TBB-A18E).

Unter »elektrisch betriebenen Fahrzeugen« definiert der Gesetzgeber:

  • rein elektrisch betriebene Fahrzeuge,
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und
  • Brennstoffzellenfahrzeuge.

Kommunen haben die Möglichkeit, für diese Fahrzeuge Privilegien, wie Nutzung kostenfreier Parkplätze oder Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren), zu erlauben.

Ob diese Privilegien eingeräumt werden, kann bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfragt werden.

Auch Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen benötigen eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf E-Kennzeichen:

Kosten

Kosten sind individuell ja nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Hinweise

Für E-Kennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen TBB oder MGH zur Verfügung (ein Buchstabe und drei Ziffern oder zwei Buchstaben und zwei Ziffern).

Das neue Kennzeichen kann bereits vorab unter Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren ausgewählt und reserviert werden.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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