Beratungslehrerinnen und -lehrer
Beratungslehrerinnen und -lehrer sind wichtige erste Anlaufpartner bei Schulschwierigkeiten und Fragen zur Schullaufbahn. In jeder Schule hängen die Namen der Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner aus.
Beratungslehrerinnen und -lehrer beraten Schülerinnen, Schüler und Eltern in Fragen der Schullaufbahnwahl und des Schullaufbahnwechsels, zum Beispiel bei der Einschulung, beim Übergang auf die auf der Grundschule aufbauenden Schularten, beim Durchlaufen der Orientierungsstufe an den einzelnen Schularten, bei der Zuweisung zu Stütz- und Förderkursen, beim Übergang von einer Schulart in eine andere, bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse, bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich, bei der Zuweisung in Leistungsgruppen, bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen, beim Übergang in die Oberstufe des allgemein bildenden Schulwesens sowie in das berufliche Schulwesen. Die Schullaufbahnberatung umfasst also vor allem die Beratung von Eltern, Schülern und Lehrern an den Nahtstellen unseres Bildungswesens, aber auch an anderen kritischen Stellen innerhalb der Schullaufbahn.
Die Beratung beruht auf der genauen Kenntnis psychologischer Bedingungen für eine erfolgreiche Bewältigung schulischer Bildungswege, den schulrechtlichen Regelungen und den lokalen Möglichkeiten und Gegebenheiten hierzu. Durch die Anwendung spezieller diagnostischer Methoden (wie zum Beispiel Testverfahren, Verhaltensbeobachtung, diagnostisches Gespräch) kann die Beratungslehrerin / der Beratungslehrer die individuellen Bedingungen des Schülers besser erfassen und durch eine gezielte Gesprächsführung eine Entscheidungsfindung erleichtern.
Auffälligkeiten im Verhalten von Schülern und Schulschwierigkeiten treten nicht isoliert auf, sondern entwickeln sich in der Wechselwirkung zwischen Schülerpersönlichkeit, Elternhaus, Lehrer, Beziehung zu den Mitschülern und schulischer Organisation. Deswegen ist es für die Beratungslehrerin / den Beratungslehrer überaus wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu Schülern, der Klasse, den Kolleginnen und Kollegen sowie den Eltern aufzubauen. Eine wesentliche Voraussetzung für die in den Richtlinien für die Bildungsberatung festgelegte Vertraulichkeit ist die Verpflichtung der Beratungslehrerinnen und -lehrer, über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgabe anvertraut werden, Stillschweigen zu wahren. Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer nehmen von Fall zu Fall Kontakt mit anderen Personen oder Institutionen, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirken, auf. Hierbei sind beispielsweise zu nennen: Schulsozialarbeit, Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen der agj und Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtfragen der Diakonie, Schulgesundheitsdienst der Gesundheitsämter, Jugend- und Sozialämter sowie andere Einrichtungen der Jugendpflege und -fürsorge, Berufs- und Studienberatung der Arbeitsverwaltung und die Studienberatung der Hochschulen und des Landesinstituts für Erziehung und Unterricht.