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Haushaltsrede SPD

Sehr geehrter Herr Landrat Schauder,
liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
liebe Verwaltung,

In Anlehnung der designierten neuen Bundesregierung, ein Motto für den Koalitionsvertrags zu wählen, möchte ich meine Rede zum Kreishaushaushalt 2022 unter die Überschrift:

„RESPEKT
ZUKUNFT
ZUVERSICHT…“

stellen.

Respekt, den wir gesamtgesellschaftlich, fast möchte ich sagen, im Umgang miteinander wiedergewinnen müssen.

Respekt vor der Meinung anderer und vor den Leistungen derjenigen, die sich um unser Gemeinwesen, unsere Demokratie bemühen wie beispielsweise politische Mandatsträger, Polizei oder soziale Einrichtungen.

Respekt vor den Leistungen derjenigen, die sich unermüdlich bis an die Grenzen ihrer Kräfte tagtäglich im Kampf gegen die Pandemie einsetzen. Dabei finde ich es unerhört, dass sich undemokratische, ja sogar gewaltbereite Kräfte zu Demonstrationen wie dem Fackel-Aufmarsch vor dem Wohnhaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping in Grimma oder letzten Sonntag in Bad Mergentheim zusammenrotten, um das von allen Fachleuten geforderte Impfen niederzubrüllen. Geistig angeführt und pseudolegalisiert wird diese antidemokratische Bewegung der „Rechten Flügel“-Partei, die von Diktatur spricht und dabei eine eigene Diktatur ihrer Lesart herstellen möchte. Diese Partei und ihre Anhänger aller rechtsradikalen Schattierungen versuchen Teile der Bevölkerung vom demokratischen Konsens zu
lösen und bringen unser Land und unsere Demokratie in Gefahr.

Haushalt 2022

Das Jahr 2021 hat für den Main-Tauber-Kreis bedeutende Neuerungen gebracht: Im März wurde Christoph Schauder als neuer Landrat für den Main-Tauber-Kreis gewählt und hat damit am 1. Juni die Nachfolge von Herrn Frank angetreten. Abgesehen von seinem seit Amtsantritt erkennbar hohen persönlichen Engagement sind an anderer Stelle bereits veränderte Parameter für eine gute Zukunft des Main-Tauber-Kreises zu erkennen. Er selbst bezeichnete in einem FN-Interview das Amt des Landrats als „seinen Traumjob“.

Betrachten wir dabei den vorliegenden Haushalt, sehen wir deutlich, dass wir mit einem Gesamtnvestitionsvolumen von etwas über 23,6 Mio. Euro massiv in die Zukunft investieren und an dieser Stelle auf hohen Niveau bleiben. Bereits begonnene Baumaßnahmen wie das BSZ Wertheim, das Bursariat II Kloster Bronnbach, die Gemeinschaftsunterkunft zwischen den Bächen in Bad Mergentheim und weitere Infrastrukturmaßnahmen im gesamten Kreis wie Breitband und Straßenprogramm werden fortgesetzt. Eine für das kommende Jahr große Herausforderung stellt die Straßenmeisterei in Külsheim dar. Zwar sind auch hier durch die momentane gesamtwirtschaftliche Situation explodierender Preise bereits Mehrkosten zu erkennen, jedoch in einem Maß, das haushalterisch aufgefangen werden kann.

Zukunftsweisende Digitalisierungsprojekte, wie zum Beispiel die Einführung einer E-Akte, einer Terminvereinbarungssoftware oder der Möglichkeit einer automatisierten Leistungsabrechnung in der Eingliederungshilfe, die die Prozesse im Dienstleistungsportal optimieren, sollen sich sowohl in der konkreten Verwaltungsarbeit als auch dem Bürger gegenüber positiv niederschlagen. An dieser Stelle lassen sich eventuell Synergieeffekte erzielen und Personal und die damit verbundenen Kosten reduzieren, die nach dem Sozialhaushalt als zweitgrößter Posten von knapp über 40 Millionen Euro zu Buche schlagen. Aktuell jedoch erwarten wir für das Jahr 2022 unter anderem wegen neu zu schaffenden Planstellen eine Personalkostensteigerung von ca. 2,5 Millionen Euro.

Was Sicherheit und Ordnung betrifft, gehen wir von Erträgen in Höhe von 450 800 Euro aus. Eine auf den ersten Blick erfreuliche Tatsache, auf den zweiten jedoch sehr ambivalent, denn die Mehreinnahmen werden dem neuen Bußgeldkatalog zugeschrieben.

Die Nettobelastung beim Schuletat – sprich das bewegliche Anlagevermögen als Schulträgeraufgabe – steigt leicht von 920.600 Euro auf 1.018.400 Euro. Aufwendungen, die sich hauptsächlich aus dem Digitalpakt ergeben, wobei circa 20 Prozent des Gesamtaufwandes als Eigenanteil zu erbringen sind. Es geht um Anschaffungen, die unsere Schulen für die Zukunft fit machen, beispielsweise „ Active Boards“,“Schüler-Tablets“, Drucker, VR-Brillen, PC und Bildschirme.

Ein paar Worte zu Kloster Bronnbach: Kloster Bronnbach war in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft ein Zuschussbetrieb bleiben, dem der Kreistag jedoch mehrheitlich zustimmend gegenübersteht. Im Dezernat für Kreisentwicklung und Bildung, unter Leitung von Frau Mühleck, wird derzeit ein neues Konzept für unser Kloster entwickelt. Dabei soll Kloster Bronnbach nicht als Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen entlang der Tauber gesehen werden, sondern als Ergänzung. Ob kulturelle Angebote, die im Einzelfall durchaus auch überregionale Anziehungskraft erzeugen dürfen, ob Haltepunkt für Radtouristen oder einfach nur Destination für Besucher des Klosters, der Kirche, des Archivs oder des Instituts: All das wird dazu beitragen, im operativen Bereich Einnahmesteigerungen zu erzielen, die sicherlich nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit, die Zuschüsse decken, aber verringern werden.

Die Sozialausgaben, das Herzstück sozialdemokratischer Arbeit, aber auch des Kreishaushaltes werden, wie bereits in allen vorangegangenen Jahren, auch im kommenden Jahr 2022 der größte Ausgabenteil des Kreishaushaltes sein. Mit den geplanten Aufwendungen von insgesamt 85,3 Mio. Euro, davon 55,6 Mio. Euro Zuschussbedarf (aus dem Kreishaushalt), wird der Main-Tauber-Kreis zum einen aufgrund erhobener empirischer Daten den gesetzlich normierten Leistungsansprüchen gerecht, zum anderen kommt an dieser Stelle das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes sehr deutlich zum Tragen. Der Sozialstaat ist darauf gerichtet, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit herzustellen und zu erhalten. Soziale Sicherung bedeutet, dass die Gemeinschaft den Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite steht. Auch wenn, soweit vorausschauend planbar, der Zuschussbedarf um insgesamt circa 9,7 Prozent wächst, gibt es hierfür keine Alternativen.

Aufwendungen der Eingliederungshilfe werden durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erwartbar steigen. Die Gesprächsrunde der SPD-Fraktion mit der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vor wenigen Tagen hat diese Annahme bestätigt. Das Sozialdezernat arbeitet in Zusammenarbeit mit allen Trägern mit Hochdruck daran, die Verwaltungsabläufe zu erstellen, die der Beschreibung und Festlegung einer „individuellen Hilfe“ Rechnung
trägt. Insbesondere der Caritas-Verband unter der Leitung von Herrn Fenger hat hierbei wertvolle Vorarbeit geleistet, die sogar im Sozialministerium wahrgenommen wird und auf die auch bei uns im Landkreis durchaus zurückgegriffen werden kann.

Eine weitere noch unbekannte Größe stellen aktuell die wieder zunehmenden Flüchtlingszahlen im Bereich Asyl dar. Hier ist mit weiteren Zuweisungen von
Menschen auf der Flucht durch das Land zu rechnen, deren Unterbringung und Versorgung in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fallen. Ein als stetig steigende Aufwendung im Kreishaushalt zu erwartender Posten stellt die „Hilfe zur Pflege“ dar. Mehrausgaben sind dahingehend zu erwarten, dass immer mehr ältere Menschen die Kosten der Heimunterbringung nicht mehr aufbringen können und damit die Hilfe des Kreises benötigen. Hoffnung auf Entlastung an dieser Stelle bringt das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das ab dem 1. September 2022 greifen und neben anderem für die Pflegekassen und damit bei der „Hilfe zur Pflege“ auch dem Kreis finanzielle Entlastungen bringen wird. Der Koalitionsvertrag hat sich zu diesem Thema auch klar positioniert und verspricht Planbarkeit und Begrenzung der Eigenanteile.

In der Jugendhilfe zeigen die verschiedenen Fallzahlgruppen deutlich nach oben und auch die Ausdehnung der Leistungsansprüche auf individuelle Hilfen (erzieherische Hilfen, Hilfen für seelisch behinderte, junge Menschen…) sorgen für notwendige, steigende Zuschüsse. Haushalterisch ist der Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) insofern zu bewerten, als sich deren Anzahl aus heutiger Sicht nicht vorausschauend beziffern lässt. Es ist jedoch absehbar mit einer steigenden Zuweisung und entsprechenden Mehraufwendungen zu rechnen.

Eine Erhöhung der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften bei gleichzeitig geringerer Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung führt auch im Bereich des Jobcenters zu entsprechenden Mehraufwendungen. Betrachtet man die einzelnen Positionen des Teilhaushaltes 4 genauer, bleibt festzustellen, dass Einsparungen, an welcher Stelle auch immer, nur sehr schwer bzw. gar nicht gefunden werden können. 

Selbst die Freiwilligkeitsleistungen der Produktgruppe 3160 stellen Aufwendungen dar, die konkrete Hilfen bedeuten, für Menschen in Not, sei es die Schuldnerberatung, die Beratungsstellen für Obdachlose oder die Entlastung pflegender Angehöriger. Hervorheben möchte ich hier ausdrücklich die Erhöhung der Hilfe für Frauen, die der leider zunehmenden häuslichen Gewalt zwar noch nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt, aber erkennen lässt, dass sich der Landkreis auch mit diesem Problem auseinandersetzt.

Die Festlegungen, aber auch die Unwägbarkeiten und die damit verbundenen möglichen Mehraufwendungen im Bereich des Teilhaushaltes 4 sind ausreichend und begründet dargestellt, so dass von einer soliden und durchdachten Planung gesprochen werden kann. Ihnen, Frau Krug, und Ihrem Team herzlichen Dank dafür.

Infrastruktur: Weiterhin fördern wir den Breitbandausbau, um die letzten weißen Flecken anzubinden und auch die Gewerbegebiete vollends an die Datenautobahn anzuschließen. Mit dem Unternehmen BBV soll Glasfaser an jedes Haus gebracht und die innerörtliche Erschließung weitergeführt werden. Auch hier ist der Aspekt nachhaltiger Investition in die „Zukunft“ deutlich sichtbar. 

Die Umsetzung der klimaneutralen Landkreisverwaltung wird weitergeführt. Dazu werden 30.000 Euro neu eingestellt. Ein Blick in den Haushaltsplan aber zeigt deutlich, dass wir unsere selbst gesteckten Ziele im Bereich Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dächern noch nicht erreicht haben. Hier gibt es noch deutlich „Luft nach oben“. Statt angenommenen 26.000 Euro Einnahmen im Jahr 2021 hat sich diese Zahl auf 7.000 Euro reduziert. Ob uns der aktuelle Chipmangel am Markt die Beschaffung der Photovoltaikmodule erschwert, bleibt abzuwarten.

Erfreulich ist, dass der Main-Tauber-Kreis als Bio-Musterregion eingestuft wurde. Viele Bio-Bauern warten jedoch noch auf den organisatorischen Startschuss der Steuerungsgruppe mit dem Regionalmanager Fiedler, um entsprechende Vorgaben und Handlungsweisen der Umsetzung zu erarbeiten.

Im Gegensatz zum Hochbau konnten im Tiefbaubereich bei den Projektausschreibungen bessere Ergebnisse erzielt werden, als ursprünglich
angenommen. Insofern sollten die Ausschreibungen für die anstehenden Straßenbauprojekte möglichst zeitnah durchgeführt werden, um an dieser Stelle
weiter gute Preise zu erzielen. Dem Straßenbau- und Deckenprogramm stmmen wir zu, jedoch mit der Bitte, immer zu prüfen, wo Sanierung vor Neubau Sinn macht.

Der ÖPNV im ländlichen Bereich muss weiter ausgebaut werden. Sowohl Land als auch Bund haben sich mit den Mobilitätsgarantien dazu verpflichtet. Dass wir als Kreis für den Probebetrieb des Stundentaktes der Frankenbahn über eine Million Euro investieren, unterstreicht deutlich die Wichtigkeit des Projekts. Der Kreis übernimmt hier eine Pflichtaufgabe des Landes! Mit Nachdruck weisen wir die Landesregierung auf deren Selbstverpflichtung hin, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land herzustellen. Das heißt, es muss auf dem Land das gleiche Angebot geben wie in der Stadt. Und dazu gehört, dass der Bahnbetrieb nach Ende des Probelaufs weitergeführt werden muss. Allerdings zeigt sich, dass die Werbung zur Nutzung des Angebots auf allen Ebenen massiv verstärkt werden muss. Hier sind aber auch die Bürger selbst aufgefordert, ihren Beitrag dazu zu leisten, indem sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Denn leere Züge, die umsonst fahren, entsprechen keineswegs dem Nachhaltigkeitsgedanken.

Ein Wort zum Ruftaxi: Wir haben freudig zur Kenntnis genommen, dass das Ruftaxi nun auch im Bereich Eubigheim verbessert wurde. Unsere Bundestagskandidatin, Anja Lotz, hatte sich während des Wahlkampfes auf eine Öfi-Tour durch den gesamten Kreis begeben, das bestellte Ruf-Taxi in Eubigheim kam aber nicht! Es war trotz Hinterlegung im VGMT Fahrplan nicht buchbar.

Die Baukonjunktur im Main-Tauber-Kreis läuft im Augenblick gut. Zu erkennen daran, dass die Grunderwerbsteuer in Höhe von 7 Mio. Euro einen bedeutenden Einnahmeposten im Haushalt ausmacht. Nahezu 1.200 Anträge auf Bauvorhaben zeigen jedoch auch, dass im Bauamt personelle Aufstockungen dringend angezeigt sind.

Bereits zu Beginn meiner Rede habe ich auf die hohen Investitionen hingewiesen. Auch in den kommenden Jahren werden wir auf gleichbleibend hohem Niveau investieren, hier werden wir auch baldmöglichst das Berufsschulzentrum in Tauberbischofsheim in Planung nehmen. Eine Folge dieser Investitionen wird sein, dass sich die Verschuldung des Main-Tauber-Kreises mittelfristig bis zum Jahr 2025 in einer Größenordnung von über 63,4 Mio. nach oben entwickeln wird. Deshalb werden wir die Kreisumlage 2022 mit 29,5 Prozentpunkten, wie wir sie heute beschließen werden, langfristig nicht halten können. Wie sie sich für das Jahr 2023 entwickelt, damit werden wir, und hier meine ich auch uns, den Kreistag, in den Haushaltsberatungen Ende 2022 beschäftigen!

Die Verschuldung stellt sich dennoch im Landesvergleich als moderat dar, ist aber natürlich auch weiter im Auge zu behalten, und ein Abbau muss immer mitgedacht werden.

Eigentum verpflichtet. Artikel 14 des Grundgesetzes bindet alle, die Eigentum besitzen. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Kreis ist Eigentümer einer Reihe von Immobilien. Jahrelanger Sanierungsstau, auch an den Verwaltungsgebäuden, zeigen deutliche Spuren. Um vorhandene Schäden nicht noch größer und damit kostenintensiver werden zu lassen, ist es ratsam, Sanierungen sukzessiv anzugehen. Dazu bedarf es neben finanziellen Mitteln auch einer entsprechenden personellen Ausstattung, sprich eines handlungsfähigen Dezernats. Hier besteht aktuell ein deutliches personelles Minus. Bleibt zu hoffen, dass das Amt für Immobilienmanagement zeitnah personell wieder ausreichend besetzt wird und
die notwendigen baulichen Maßnahmen umgesetzt werden. Alternativ wäre zu überlegen, mit externen Fachleuten (Architekten und Planern) zu arbeiten, wobei dies nichts daran ändert, dass der Kreis mit allen Rechten und Pflichten Bauherr bleibt.

Noch ein Wort zum AWMT: Nachdem die Problematik mit der Biomüllabfuhr durch den neuen Partner Kirsch und Sohn nun beseitigt ist, hoffen wir wieder auf lückenlose Abholung. Gesetzlich sind wir verpflichtet, alle zwei Jahre eine Neukalkulation der Abfallgebühren durchzuführen. Ab 01.01.2022 erhöht sich die Gebühr der 60-Liter-Tonne von 54 auf 68 Euro. Damit liegen wir im Land immer noch im unteren Drittel. Der Abfallwirtschaftssatzung und Gebührenkalkulation 2022 bis 2023, sowie dem Wirtschafsplan AWMT 2022 stimmen wir zu.

Nach Studium und Beratung des vorliegenden Haushaltes kommt die SPD zu dem Schluss, dass dieser planerisch den Anforderungen der Kreisaufgaben gerecht wird. Er ist, wie Sie, Herr Landrat, in den vorbereitenden Sitzungen geäußert haben, ehrlich und offen. Auch auf mögliche Unwägbarkeiten und Gefahren wurde hingewiesen. Insofern gehen wir voller Zuversicht in das neue Jahr und werden uns den Herausforderungen, wo immer sie auftreten, stellen.

Zum Ende meiner Ausführungen erlauben sie mir, Danke zu sagen. Ihnen Herr Schauder für Ihre offene, wie ich meine, ehrliche Art, der gesamten Kreisverwaltung für Ihre Arbeit, insbesondere die Erstellung des Haushaltes. Dem Sitzungsteam um Frau Bopp und Herrn Fischer für die guten Vorbereitungen der Sitzungen und nicht zuletzt Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, für die gute Zusammenarbeit. Allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ute Schindler Neidlein, Fraktionsvorsitzende SPD

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