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14.07.2021

Vertreter für Wald-Flurbereinigung Weikerstetten gewählt

Im Flurbereinigungsverfahren Königheim-Weikerstetten (Wald) wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Er besteht nun aus Bernhard Ballweg, Harald Fiederlein und Frank Löffler. Ihre Stellvertreter sind Volker Götzinger, Roland Martin und Ludwig Leimbach. Die Gewählten nahmen die Wahl an und wurden daraufhin durch den Leiter des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes, Werner Rüger, verpflichtet.

Die drei Vorstandsmitglieder wählten zudem außerhalb der Teilnehmerversammlung aus ihrem Kreis Harald Fiederlein zum Vorsitzenden und Frank Löffler zu seinem Stellvertreter. Jörg Hammerl als Leitender Ingenieur und Simon Hener als Ausführender Ingenieur freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den frisch gewählten Vorständen.

Amtsleiter Werner Rüger hatte zu Beginn der Versammlung erklärt, dass die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihrer Anwesenheit das Interesse am Verfahren und der Wahl zeigten. „Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind als Bindeglieder zwischen der Behörde und den Teilnehmenden sehr wichtig“, sagte Rüger.

Die Anwesenden wurden zunächst über die Aufgaben des Vorstandes aufgeklärt. Sie erfuhren, bei welchen Beschlüssen dieser mitwirkt und welche Tätigkeiten zu seinen Aufgaben gehören. Beispielsweise unterstützt der Vorstand insbesondere die Planung, Ausführung und Finanzierung einer Flurbereinigung und arbeitet dabei eng mit der Flurneuordnungsbehörde zusammen. Keine Aufgabe des Vorstandes ist es hingegen, bei der Zuteilung neuer Flurstücke mitzuwirken und Einfluss auf die Landabfindung zu nehmen.

Mit einer kurzen Erläuterung des Ablaufes der Wahl informierte Werner Rüger darüber, welcher Personenkreis wahlberechtigt ist und wer in den Vorstand gewählt werden kann. In Baden-Württemberg ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens ein Mitglied des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft kein Eigentum im Flurneuordnungsgebiet besitzt und somit keine Teilnehmerin oder kein Teilnehmer ist.

Bevor die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke allerdings ihre Kreuze auf die Stimmzettel setzen durften, wurde von ihnen nach kurzer Diskussion eine Satzung beschlossen, welche die Regularien der Wahl bestimmt und die Verfahrensweise bei Stimmengleichheit festlegt.

Daraufhin benannten die anwesenden Teilnehmer Kandidaten, welche sich bereitwillig zur Wahl aufstellen ließen. Für die Position der drei Mitglieder des Vorstandes und ihrer drei Stellvertreter standen letztendlich sieben Kandidaten zur Verfügung. Die erste ordentliche Sitzung des Vorstandes soll im Herbst stattfinden. 

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