Vorlesen
Seiteninhalt
18.01.2024

Verrechnung von Tonnenpfand bis 1. Februar möglich - Stichtag für die Erstattung mit dem Abfallgebührenbescheid 2024

Pfandmarken für Bio- und Papiertonnen aus dem Main-Tauber-Kreis, die mit dem Abfallgebührenbescheid 2024 verrechnet werden sollen, müssen bis Donnerstag, 1. Februar, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) vorliegen. Später eingehende Pfandmarken können erst im Folgejahr verrechnet werden.

Für die Rückgabe der Pfandmarken muss der Antrag „Verrechnung von Bio-/Papiertonnenpfand“ ausgefüllt, die Original-Pfandmarke auf die Rückseite geklebt und dann das Formular direkt an den AWMT gesendet oder über das zuständige Bürgermeisteramt übermittelt werden. Die Anträge stehen unter www.main-tauber-kreis.de/tonnenpfand zum Herunterladen bereit, zudem liegen sie in den Bürgermeisterämtern und beim AWMT, Haus III des Landratsamtes, in der Gartenstraße 2 in Tauberbischofsheim aus.

Mit dem im Landkreis eingeführten Ident-System kann der AWMT die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Die Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen ist somit entfallen. Im Zeitraum von Januar 2002 bis Ende 2019 wurde für die Ausgabe der Biotonne Pfand erhoben. Für die Papiertonne galt diese Vorgehensweise von Anfang 2012 bis Ende 2019. Die Höhe des Pfands betrug jeweils 15 Euro. Als Nachweis für die Bezahlung wurden Pfandmarken ausgegeben, die mit dem Hinweis versehen waren „Diese Marke bitte sorgfältig aufbewahren“. Bei Rückgabe der Mülltonne und gleichzeitiger Vorlage dieser Pfandmarke wurde dem Überbringer die Pfandgebühr erstattet.

Seite zurück nach oben Seite drucken