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25.09.2023

Sozial- und Kulturausschuss tagte: IZKK am Standort Kloster Bronnbach wird gefördert

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Thema war unter anderem, wie sich die Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen im Landkreis entwickeln. Außerdem wurde der Beschluss gefasst, die Suchtberatungsstellen im Landkreis weiter zu fördern. Darüber hinaus wurden Zuschüsse für das Internationale Zentrum für Kulturgüterschutz und Konservierungsforschung (IZKK) bewilligt. In der anschließenden Aufsichtsratssitzung zog die Geschäftsführung der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) Bilanz.

Das IZKK wurde im Jahr 2008 auf Initiative des Würzburger Fraunhofer Instituts für Silicatforschung ISC und des Main-Tauber-Kreises gegründet. Seine Aufgabe ist es, Wissen über das kulturelle Erbe zusammenzuführen, es gemeinsam weiterzuentwickeln und nutzbar zu machen. Zum Schutz historischer Bauten, Kulturgüter und Kunstobjekte leitet das IZKK unter anderem neueste Erkenntnisse und geeignete Maßnahmen an verschiedene Zielgruppen weiter. Die Informationen sind beispielsweise für Architekten, Stuckateure und Restauratoren relevant, die sich mit dem Schutz von Kulturerbe befassen. In der Wissenschaft strebt eine Arbeitsgruppe des IZKK einen intensiven Dialog und Austausch mit Universitäten, Hochschulen, Instituten und Museen an und kooperiert auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit unterschiedlichen Organisationen und der Industrie. Das Zentrum koordiniert nationale und europäische Großprojekte und unterstützt das Projektmanagement sowie bei der Akquise von Fördermitteln.

Sowohl das IZKK als auch das Fraunhofer Institut in Bronnbach steigern das Image des Main-Tauber-Kreises. Der internationale Teilnehmerkreis bei Veranstaltungen stellt für das Kloster Bronnbach und für den Landkreis eine hervorragende Werbung dar. Als langfristige Mieter stabilisieren die beiden Institutionen auch das gesamte Liegenschaftskonzept des Klosters. Die Ausschussmitglieder bewilligten für das IZKK in den Jahren 2024 bis 2026 jährliche Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro.

Darüber hinaus informierte die Verwaltung über die gestiegenen Kosten bei den Suchtberatungsstellen im Landkreis. Diese werden von den Trägerverbänden AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. und Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Main-Tauber-Kreis betrieben. Der Landkreis fördert die Suchtberatungsstellen auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung. Beide Organisationen haben die aktuelle Vereinbarung gekündigt und eine höhere Landkreisförderung beantragt. Dies wird mit höheren Personalkosten aufgrund der Tarifsteigerungen sowie steigenden Sachkosten begründet, die bisher nicht bei der Höhe der Fördermittel berücksichtigt waren. Außerdem wurde auf die negative Kirchensteuerentwicklung hingewiesen. Das Land fördert die Suchtberatung seit vielen Jahren mit einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 17.900 Euro je Fachkraftstelle, begrenzt auf fünf Vollzeitenstellen für den Main-Tauber-Kreis. Der Landkreis hat die Personalkosten bislang anteilig in Höhe von zwei Dritteln der Personalkosten bezuschusst.

Die Verwaltung hat mit den beiden Trägern eine neue Finanzierungsstruktur ab dem Jahr 2024 erarbeitet. Darin ist festgelegt, dass der Landkreis die Personalkosten in Höhe von 80 Prozent und die Sach- und Materialkosten im Umfang von 30 Prozent übernimmt. Die Vereinbarung wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. „Dieser Schritt war zwingend notwendig, um die wertvolle Beratungsarbeit der Suchtberatungsstellen für die nächsten Jahre zu gewährleisten“, erklärte Sozialdezernentin Elisabeth Krug. Für das Jahr 2024 rechnet die Verwaltung mit einem Gesamtförderbetrag von bis zu 365.000 Euro. Demgegenüber werden die Suchtberatungsstellen im Jahr 2023 mit voraussichtlich 270.000 Euro gefördert

Der Main-Tauber-Kreis ist Träger von drei beruflichen Schulstandorten in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Dazu gehören sechs operativ eigenständige Schulen, beispielsweise die Kaufmännische Schule Bad Mergentheim, die Gewerbliche Schule Tauberbischofsheim und das Berufliche Schulzentrum in Wertheim. Die Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen sind von 1998 bis zum Schuljahr 2008/2009 kontinuierlich angestiegen. Anschließend folgte ein Rückgang, der aus Sicht der Verwaltung auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Ab dem Schuljahr 2025/2026 rechnet das Statistische Landesamt mit einem leichten Anstieg der Schülerzahlen, etwa ab dem Jahr 2030 sollen die Schülerzahlen sogar ein deutlich höheres Niveau erreichen.

Für Klassen und Bildungsgänge an Beruflichen Schulen gibt es Mindestschülerzahlen von 16 Schülerinnen und Schülern in der jeweiligen Eingangsklasse. Werden diese Zahlen über mehrere Jahre nicht erreicht, kann das Schulangebot vom Regierungspräsidium aufgehoben werden. Geschlossen werden Bildungsgänge insbesondere dann, wenn sie an mehreren Standorten im Landkreis vorhanden sind oder wenn zusätzliche oder neue Lehrkräfte eingestellt werden müssen, um das Bildungsangebot zu erhalten.

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher besonderes wichtig, eine optimale Ausstattung und Lernumgebung bei den vorhandenen Schulen zu schaffen und zu bewahren. Nur so könnten die Schulen im Wettbewerb um Schüler mit anderen Schulen bestehen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. „Wenn Schüler hingegen in die Nachbarlandkreise oder beispielsweise nach Würzburg abwandern, müssen eventuell Bildungsgänge aufgehoben werden“, berichtete Dezernentin Ursula Mühleck.

VGMT: Positiver Trend beim Ruftaxi setzt sich fort

VGMT-Geschäftsführer Thorsten Haas ging in seinem Bericht zunächst auf die hohen Fahrgastzahlen beim Ruftaxi ein. Nach dem Rekordjahr 2022 bewegen sich die Fahrgastzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau und übertreffen aktuell sogar die Vorjahreszahlen. Im ersten Halbjahr 2023 wurden nahezu 16.900 Fahrgäste befördert, im ersten Halbjahr 2022 waren es 13.200 Personen. Das Ruftaxi wird auch über die Landkreisgrenzen hinaus als gutes und innovatives Verkehrsangebot wahrgenommen.

Positives gab es auch von der digitalen Mitfahr-App „PENDLA“ zu berichten. Die Mitfahrplattform wird von der Kreisverwaltung sowie allen Städten und Gemeinden im Landkreis genutzt und fördert damit Fahrgemeinschaften auf dem täglichen Arbeitsweg. Das kostenfreie Angebot wurde bereits intensiv in Anspruch genommen. Derzeit haben sich 400 Nutzerinnen und Nutzer angemeldet und 36 Fahrgemeinschaften gebildet. Die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort beträgt je Nutzerin und Nutzer durchschnittlich 29 Kilometer. Somit ergibt sich eine Fahrstrecke von knapp 22.800 Kilometern je Arbeitstag. Laut Hochrechnung werden die bereits gebildeten Fahrgemeinschaften pro Jahr etwa 900.000 Kilometer gegenüber dem Individualverkehr mit einer Person je Pkw einsparen.

Zum 1. März 2023 wurde das landesweit gültige Jugendticket eingeführt und ein Großteil der Schulkinder und Auszubildenden hiermit ausgestattet. Für 365 Euro pro Jahr können junge Menschen den ÖPNV in ganz Baden-Württemberg nutzen. Im VRN-Verbundgebiet ist aktuell das VRN Jugendticket BW erhältlich, welches wie das MAXX-Ticket zusätzlich auf den grenzüberschreitenden Linien nach Miltenberg, Würzburg und Rothenburg ob der Tauber gültig ist. Zum 1. Dezember sollen die Schulkinder gemäß dem Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg mit einem rabattierten Deutschlandticket als Weiterentwicklung des Jugendtickets BW ausgestattet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass Deutschlandtickets ab Januar 2024 nur noch als Chipkarte oder per App ausgegeben werden dürfen. Aufgrund von langen Lieferzeiten und einer hohen Nachfrage nach Chipkarten stellt dies aktuell eine Herausforderung dar.

Insgesamt hat die VGMT mit dem JugendticketBW und dem Deutschlandticket etwa 500 Neukundinnen und Neukunden gewonnen. Bei den Schülerjahreskarten stiegen die Verkäufe im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 um mehr als sieben Prozent.

Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zu den Sitzungen und in Kürze auch die Beschlüsse eingesehen werden.

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