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09.02.2024

Nitratinformationsdienst liefert wertvolle Informationen - Landwirtschaftsamt unterstützt mit zwei Sammelstellen

Der Nitratinformationsdienst (NID) liefert jährlich im Frühjahr wertvolle Informationen über die aktuellen Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff. Landwirtinnen und Landwirte können Bodenproben untersuchen lassen und erhalten Ergebnisse zu den Nitratgehalten in jeder Beprobungsschicht. Außerdem erhalten sie eine schlagspezifische Düngeempfehlung und einen Hinweis zur empfohlenen Höhe der ersten Düngegabe.

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstützt den NID auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim in der Wachbacher Straße 52 und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim, in der Garage hinter dem Gebäude. Dort werden Gerätschaften für die Probennahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen.

Die Sammelstellen sind von Montag, 19. Februar, bis einschließlich Montag, 4. März, jeweils montags bis donnerstags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Freitags können Proben von 9 bis 10 Uhr und von 12.30 bis 14 Uhr abgegeben werden. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden. Werkzeug für die Probennahme kann, soweit verfügbar, ausgeliehen werden.

Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen. Die Maisflächen werden ab Mitte Mai beprobt. Die Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar.

Das beauftragte Labor schickt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 15,10 Euro pro Standort bei zwei Schichten zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Erfassung des Probennahme-Protokolls fallen nochmals 1,60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Dieser Betrag kann eingespart werden, wenn die Protokolle von Landwirtinnen und Landwirten im Portal Düngung-BW selbst erfasst werden. Dazu werden die Barcode-Etiketten benötigt, die an den Ausgabestellen erhältlich sind. Das Landwirtschaftsamt empfiehlt diese Vorgehensweise.

In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen zusätzlich beprobt werden, deren Nitratwerte im Herbst 2023 erhöht waren,.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017, in der aktuell geltenden Fassung von 10. August 2021, haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“. Das Erhebungsformular und alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter www.duengung-bw.de abrufbar. Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden ist dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.

In den „roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht.

Für weitere Informationen und Fragen steht das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6303, -6316, -6351 und -6353 zur Verfügung.

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