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22.03.2023

Gemeinsamer Antrag "FIONA 2023" startet Ende März - Landwirtschaftsamt erläutert neue Vorgaben in zwei Online-Veranstaltungen

Landwirtinnen und Landwirte können den Gemeinsamen Antrag 2023 im Flächeninformations- und Onlineantragssystem (FIONA) voraussichtlich erst ab Ende März bearbeiten und abschließen. Hierauf weist das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

FIONA-Antrag wird elektronisch eingereicht – Deutlich verkürzte Annahmezeit

Wie schon im vergangenen Jahr wird der FIONA-Antrag elektronisch eingereicht. Deshalb entfällt die Abgabe eines komprimierten Papierantrags beim Landwirtschaftsamt. Nachdem der Antrag elektronisch übermittelt wurde, erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine elektronische Eingangsbestätigung, die zudem in der Dokumentenablage in FIONA hinterlegt wird. Sind zusätzliche Nachweise oder Unterlagen erforderlich, zum Beispiel für einzelne Maßnahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II), müssen diese wie bisher fristgerecht und in Papierform dem Landwirtschaftsamt zugeleitet werden.

Das Landwirtschaftsamt empfiehlt aufgrund der vielen Neuerungen, sich frühzeitig mit der Arbeit in FIONA vertraut zu machen und mit der Antragsbearbeitung zu beginnen. Durch die deutliche verkürzte Annahmezeit und den damit einhergehend hohen Antragsfrequenz ist mit einer Beeinträchtigung bei der Erreichbarkeit der Sachbearbeitenden des Landwirtschaftsamts zu rechnen.

Landwirtschaftsamt informiert online über die neuen Vorgaben

In zwei Online-Informationsveranstaltungen erläutert das Landwirtschaftsamt die neuen Vorgaben im Gemeinsamen Antrag sowie weitere Besonderheiten am Mittwoch, 29. März, sowie am Dienstag, 4. April, jeweils ab 19.30 Uhr.

Die Inhalte der Veranstaltungen sind deckungsgleich. Empfängerinnen und Empfänger des E-Mail-Verteilers „Informationen der Verwaltungsgruppe“ haben den Zugangslink bereits per E-Mail erhalten. Alle anderen Interessierten senden eine E-Mail mit dem Betreff „Infoveranstaltung GA“ an LWA-veranstaltung@main-tauber-kreis.de und erhalten dann den Zugangslink.

Auch dieses Jahr werden wieder persönliche Beratungstermine mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Der Termin ist online auf der Homepage des Landratsamtes zu buchen. Je Beratungstermin werden 45 Minuten eingeplant, weshalb gut vorbereitete Anträge für die Besprechung erforderlich sind. Eine persönliche Abgabe des Gemeinsamen Antrages im Amt ohne Termin ist nicht möglich.

Das Landwirtschaftsamt teilt jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller schriftlich weitere Informationen mit. Es wird gebeten, bei offenen Fragen im Rahmen der Antragstellung das Landwirtschaftsamt unter der Telefonnummer 07931/4827-6307 anzurufen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

In jedem Fall müssen der elektronische Antrag sowie die erforderlichen schriftlichen Nachweise bis spätestens Montag, 15. Mai, beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein.

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