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25.04.2023

Die eigene Häuslichkeit als wertvollstes Gut - Erste gemeinsame Vereinbarung für Assistenzleistungen unterzeichnet

Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis und Vorstandsvorsitzender Martin Adel sowie Vorstand Jörg Huber von der Johannes-Diakonie Mosbach haben kürzlich die erste gemeinsame Vereinbarung für Assistenzleistungen unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt künftig die Teilhabeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, die in ihrer eigenen Wohnung im Main-Tauber-Kreis leben und von der Johannes-Diakonie betreut werden.

Die beiden Vertragspartner hatten sich im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes früh auf den Weg gemacht, um für die Menschen in eigener Häuslichkeit mehr wirksame Teilhabe zu erreichen. Die Umstellung der Teilhabeleistungen soll bis Ende Juni erfolgen, so dass ab Juli die neuen Leistungen zur individuellen sozialen Teilhabe greifen können.

„Wir schlagen heute ein neues Kapitel auf“, erklärte Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit. „Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen werden in Form eines sogenannten aufsuchenden Dienstes erbracht. Er unterstützt Leistungsberechtigte, die in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Menschen leben“, sagte Dezernentin Krug. Aktuell erhalten im Main-Tauber-Kreis 18 Personen eine solche Assistenz durch die Johannes-Diakonie. Wohnorte der betreuten Menschen mit Behinderung sind aktuell Bad Mergentheim und Igersheim sowie Wertheim und die Kommunen Königheim und Külsheim.

Für Martin Adel, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Diakonie, ist mit dieser Vereinbarung „ein Meilenstein erreicht“. Dafür gelte es, allen Beteiligten Dank zu sagen. Adel betonte auch das gute Miteinander in den Verhandlungen mit dem Main-Tauber-Kreis. Der Vorstandsvorsitzende machte aber auch deutlich, dass die Arbeit mit dem Erreichen eines Meilensteins noch nicht beendet sei. „Wir haben einen engen Zeitplan für die Umstellung, darüber hinaus ist die Laufzeit befristet.“ Für alle Beteiligten sei die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein enormer Kraftakt. Deshalb sei man über die nun erzielte erste Vereinbarung besonders froh, die Auftakt für weitere noch zu regelnde Angebote sein soll.

Tobias Albrecht, regionaler Geschäftsführer der Johannes-Diakonie in der Region Neckar-Odenwald / Main-Tauber, verdeutlichte, dass diese Vereinbarung das richtige Signal sei. „Das Bundesteilhabegesetz setzt einen Fokus auf die eigene Häuslichkeit.“ Auch er dankte den Verhandlungspartnern aus dem Landratsamt. „Man merkt, dass Ihre Teilhabemanager immer nah am Menschen sind.“

„Wir sind froh und stolz, mit der Johannes-Diakonie einen verlässlichen und fairen Partner an unserer Seite zu wissen, mit dem wir gemeinsam einen Mehrwert für die Menschen mit Beeinträchtigung schaffen können“, erklärte Dezernentin Elisabeth Krug nach ihrer Unterschrift. „Es geht darum, eine volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu verwirklichen, auch in der eigenen Häuslichkeit.“

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