Fördermittel
Förderprogramm Landärzte
Ärztinnen und Ärzte zieht es zunehmend in größere Städte. Das führt insbesondere im hausärztlichen Bereich zu erheblichen Nachwuchsproblemen. Mithilfe des Förderprogramms „Landärzte“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg soll die ambulante hausärztliche Versorgung schwerpunktmäßig im ländlichen Raum verbessert werden. Darunter fallen Fördergebiete, die aktuell oder mittelfristig Versorgungsengpässe aufweisen.
Im Vordergrund des Förderprogramms sollen Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten bezuschusst werden. Die Übernahme eines bestehenden Arztsitzes, die Neuerrichtung einer Praxis, die Errichtung einer Zweitpraxis oder die Anstellung eines Arztes ist bei diesem Programm förderfähig.
Hinweis: Alle Unterlagen zu diesem Förderprogramm können Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abrufen.
Akute Fördergebiete im Main-Tauber-Kreis (Stand: Oktober 2021):
- Ahorn
- Assamstadt
- Grünsfeld
- Niederstetten
- Weikersheim
- Werbach
Perspektivische Fördergebiete im Main-Tauber-Kreis (Stand: Oktober 2021):
- Bad Mergentheim
- Creglingen
- Igersheim
- Külsheim
- Lauda-Königshofen
- Tauberbischofsheim
- Wertheim
- Wittighausen
Aufgrund laufender Aktualisierungen sind die genannten Fördergebiete nicht verbindlich. Im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg können verbindliche Auskünfte eingeholt werden. Weitere Infos können unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/medizinische-versorgung/haus-und-landaerzte/ abgerufen werden.
Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) KVBW
Mit dem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) soll niederlassungswilligen freiberuflichen Ärzten und Psychotherapeuten ein leichterer Einstieg in die berufliche Selbständigkeit verschafft werden. Ebenfalls können angestellte Ärzte in diesen Praxen Fördergelder abrufen.
Dieses Konzept ist darauf ausgerichtet, Ärztinnen und Ärzten, die in ihrer Haus- oder Facharztpraxis eine Hospitation ermöglichen, angehenden und bereits praktizierenden Substitutionsärzten und PJ-Studenten, die ein Wahl-Tertial im hausärztlichen Bereich absolvieren, finanziell zu unterstützen.
Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung der dauerhaften ärztlichen Versorgung durch eine Gründung oder Fortführung einer Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg. Das ZuZ kann in ausgewiesenen Fördergebieten abgerufen werden. Eine Übersicht über die Voraussetzungen und Fördergebiete gibt es unter www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/foerderung-informationsangebot/zuz-ziel-und-zukunft.
Weitere Förderprogramme/-kredite
Zudem verweist die Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis auf zusätzliche Fördergelder bzw. Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer:
ERP-Gründerkredit
ERP-Kapital
KfW-Unternehmerkredit
Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit)