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Nach der Geburt


Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 04.05.2026

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg



 
Weitere Informationen und Leistungen zu diesem Thema

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