Förderverein AkS
Die Arbeit des Aktionskreises Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung (AkS) wird durch einen Förderverein unterstützt.
Aktuelles Förderverein AkS
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© Looker_Studio / stock.adobe.comDatum: 26.03.2024
"Ein wichtiges Signal für die Prävention im Landkreis" - Alle Kommunen sind Mitglied im Förderverein AkS
Der Vorstand des Fördervereins Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e.V. (AkS) hat kürzlich getagt. Neben den aktuellen ... Mehr
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Datum: 02.11.2022
13 Frauen und Männer mit Zivilcouragepreis geehrt
Der Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e. V. (Förderverein AkS) hat am Dienstag, 25. Oktober, seine Mitgliederversammlung ... Mehr
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Datum: 06.04.2022
24 Frauen und Männer mit Zivilcouragepreis des Fördervereins AkS geehrt
Sozialdezernentin Elisabeth Krug, Polizeipräsident Hans Becker und der Vorsitzende des Fördervereins AkS, Alois Gerig, haben am Dienstag, 5. April, den Zivilcouragepreis ... Mehr
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis (vormals Förderverein Aktionskreis Suchtprophylaxe). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Mergentheim eingetragen. Er führt den Zusatz e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Bad Mergentheim.
Verantwortliche
Vorstand:
- Landrat Christoph Schauder
- Hans Becker, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Heilbronn im Ruhestand
- Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis
- Joachim Döffinger, Bürgermeister Assamstadt
- Gesundheitsamt
- Jugendamt
- Suchtberatungsstellen
- Wohlfahrtsverbände
- Schulbehörden
- Schul- und Jugendsozialarbeit
- Verbandliche Jugendarbeit
- Polizei
- Wirtschaftsunternehmen
- Kreditinstitute
- Ehrenamtliche
Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können volljährige natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden sowie solche Gesellschaften, Verbände und Einrichtungen, die Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen können.
- Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand beantragt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme; er teilt seine Entscheidung dem/der Antragsteller/-in mit. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.
- Personen, die sich im besonderen Maß Verdienste um den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Aufgaben, Zweck und Ziel
Bereits im Jahr 2011 wurde der Förderverein AkS gegründet.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Unterstützung des Aktionskreises Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis (vormals Aktionskreis Suchtprophylaxe)
- Initiierung von gesundheitsfördernden Maßnahmen, insbesondere der Sucht- und Gewaltprävention
- Unterstützung und Förderung von Präventionsprojekten von Eltern, Erziehern, Mitarbeitern von Betrieben und Institutionen, Mitarbeitern der Jugendarbeit und sonstigen Multiplikatoren
- Verbesserung der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen und damit Erhöhung der Lebensqualität im Main-Tauber-Kreis und seiner Städte und Gemeinden
- Auszeichnung und Ehrung von Bürgern, die sich im Zusammenhang mit Zivilcourage verdient gemacht haben (Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger für Zivilcourage) und
- Öffentlichkeitsarbeit.
Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und Beisitzern.
- Die Geschäftsführung hat der/die Kommunale Suchtbeauftragte inne.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter. Sie sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung allein vertretungsberechtigt. Jeweils ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied sollte aus der Kreisverwaltung und den Reihen der Polizei kommen.
Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Initiierung gesundheitsfördernder Maßnahmen insbesondere der Sucht- und Gewaltprävention sowie die Verbesserung der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen im Main-Tauber-Kreis.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Unbeschadet dessen können Aufwandsentschädigungen nach einer vom Vorstand beschlossenen Entschädigungsverordnung gewährt werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Finanzierung
Auch der Förderverein AkS ist auf Spenden, Zuschüsse und sonstige Einnahmen für seine Arbeit angewiesen, um Projekte und Aktivitäten finanzieren und durchführen zu können. Bei Bedarf kann auch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Tauberfranken IBAN: DE38 6735 2565 0002 2035 45
Volksbank Main-Tauber IBAN: DE93 6739 0000 0071 7873 03