Kreistag genehmigt überplanmäßige Aufwendungen - Klares Votum für die Weiterführung von Mobilitätszentrale
Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner Sitzung am Mittwoch unter anderem zugestimmt, die Mobilitätszentrale im Bahnhof in Bad Mergentheim fortzuführen. Das Gremium genehmigte verschiedene überplanmäßige Aufwendungen im Kreishaushalt.
Bei der Zusammensetzung des Kreistages haben sich Änderungen ergeben. Nachdem Kreisrat Ludger Krug bereits im Dezember aus dem Gremium ausgeschieden ist, rückt Theo Steinbach für die FWV in den Kreistag nach. Da Kreisrat Peter Haag aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gremium ausscheidet, rückt Jeannette Fischer für die AfD nach. Die neuen Mitglieder wurden von Landrat Christoph Schauder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Folgen hat dies auch für die Besetzung der beschließenden Ausschüsse des Kreistags sowie für die Entsendung von Kreistagsmitgliedern in weitere Gremien, zum Beispiel in die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH. Der Kreistag stimmte der neuen Besetzung der Ausschüsse und Gremien zu.
Thema war auch das Berufliche Schulzentrum (BSZ) in Wertheim. Dabei wurde der Auftragsvergabe für die Gestaltung der Außenanlage des Objekts zum Bruttopreis von rund 1,36 Millionen Euro an die Firma Benninger Bau aus Bad Mergentheim zugestimmt.
Die Kreistagsmitglieder stimmten zu, die Mobilitätszentrale im Bahnhofsgebäude in Bad Mergentheim weiterzuführen. Die Anlaufstelle, die Informationen rund um die Mobilität vor Ort anbietet und bündelt, hat sich in den vergangenen fünf Jahren bewährt. Dafür wird die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Westfrankenbahn, der Stadt Bad Mergentheim und dem Landkreis bis zum Jahr 2031 verlängert. Insbesondere aufgrund gestiegener Personalkosten steigt auch der finanzielle Zuschuss, den die Stadt und der Landkreis in den kommenden Jahren ausgleichen müssen. Dabei trägt der Landkreis in den Jahren 2025 bis 2031 einen Kostenanteil von rund 161.000 Euro.
Im Budget des Amtes für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration sind im Jahr 2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 8,11 Millionen Euro entstanden. Die Mittel wurden insbesondere aufgrund der gestiegenen Anzahl von zugewiesenen und untergebrachten Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern sowie der großen Anzahl von geflüchteten Menschen aus der Ukraine benötigt. Darüber hinaus kam es zu wesentlich umfangreicheren Leistungen und Kosten für die Teilhabe von Menschen mit wesentlicher Behinderung. Durch entsprechende Minderaufwendungen und Mehrerträge ist die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen im Kreishaushalt sichergestellt.
Das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises gewährt vielfältige Leistungen für Kinder und Ju-gendliche und ihre Familien auf der Grundlage des Achten Buch Sozialgesetzbuchs. Im Haushaltsjahr 2024 waren aufgrund von höheren Einzelfallaufwendungen und einem Anstieg der Fallzahlen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro erforderlich. Beispielsweise haben sich die Anzahl der Empfänger sowie die Höhe der Zahlbeträge für Unterhaltsvorschussleistungen deutlich erhöht. Die höheren Aufwendungen können mit Minderaufwendungen des Jugendamtes sowie mit Mehrerträgen an anderen Stellen im Kreishaushalt ausgeglichen werden.
Auch bei den Aufwendungen für die Schülerbeförderung kam es im Jahr 2024 zu Mehrauf-wendungen. Der Landkreis leistet gemäß der Schülerbeförderungssatzung Zahlungen und Zuschüsse für die Schülerbeförderung. Das betrifft beispielsweise Fahrten zu den kreiseige-nen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Fahrten von Kindern aus dem Main-Tauber-Kreis zu Sonderpädagogischen Schulen in anderen Landkreisen. Obwohl eine Preisgleitklausel vertraglich vereinbart ist, kam es im vergangenen Jahr vermehrt zu unterjährigen Kündigungen von Beförderungstouren durch die Verkehrsunternehmen. Diese mussten anschließend zu einem höheren Preis neu vergeben werden. Des Weiteren kam es zu Mehrkosten aufgrund von Zu- und Wegzügen und sehr späten Schulzuweisungen durch das Staatliche Schulamt innerhalb des Jahres 2024. Auch die gestiegene Zahl der freigestellten und beschützenden Fahrten sowie Einzelbeförderungen mit Attest führten zu höheren Kosten. Die höheren Aufwendungen können insbesondere mit Einsparungen in den Schulbudgets vollständig ausgeglichen werden.
Landrat Christoph Schauder betonte aber ausdrücklich, dass überplanmäßige Aufwendungen in diesem Umfang in diesem Jahr letztmals durch Mehrerträge in anderen Bereichen des Landratsamtes gedeckt werden können. „Der Haushalt 2025 ist in allen Bereichen so knapp kalkuliert worden, dass Mehrerträge nahezu vollkommen ausgeschlossen sind“, erklärte Landrat Schauder. Dabei erinnerte er an die bei den Haushaltsberatungen diskutierten Risiken und die Gefahr, dass ein Nachtragshaushalts im Sommer dieses Jahres notwendig werden könnte.
Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und in Kürze auch die Beschlüsse eingesehen werden.