Infektionsschutzbelehrung ab sofort auch online möglich
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kann jetzt auch online absolviert werden. Dazu stehen Videos in mehreren Sprachen zur Verfügung. Die Bescheinigung über die Teilnahme stellt das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis anschließend auf digitalem Weg zu.
Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, muss vor Beginn seiner Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die absolvierte Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vorweisen. Sie darf nicht älter als drei Monate sein.
Die neuen Belehrungsvideos sind in Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch verfügbar. Als Bezahlmöglichkeiten stehen Paypal, Kreditkarte oder GiroPay zur Auswahl. Wer die Belehrung online absolvieren möchte, muss über ein Servicekonto auf dem Landesportal www.service-bw.de verfügen oder sich kostenfrei ein solches Konto einrichten. Damit können auch zahlreiche andere Dienstleistungen der Behörden in Baden-Württemberg online genutzt werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschluss des Bezahlvorgangs erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Nachricht mit der Bescheinigung des Gesundheitsamtes im PDF-Format an ihr oder sein Service-BW-Postfach zugestellt.
Ergänzend zur Onlinebelehrung finden weiterhin die Präsenzveranstaltungen in deutscher Sprache zwei Mal im Monat in den Räumen des Gesundheitsamtes statt. Nicht deutschsprachige Personen müssen hierzu eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitbringen.
Nähere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung und die Möglichkeit zur Anmeldung sowohl zur Online-Belehrung als auch zu den Präsenzveranstaltungen gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/infektionsschutzbelehrung.