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17.10.2025

Feldwegbrücke bei Distelhausen halbseitig gesperrt

Die Feldwegbrücke bei Distelhausen muss ab Dienstag, 20., bis Freitag, 24. Oktober, halbseitig gesperrt werden. Grund dafür ist der geplante Neubau der Brücke, die 1971 in Spannbetonbauweise errichtet wurde.

Als Grundlage für die nächsten Planungsschritte sind Baugrunduntersuchungen in Form von Erkundungsbohrungen erforderlich. Anfang Oktober fanden bereits erste Erkundungsbohrungen statt. Zuvor gab es im August Vorarbeiten. Die abschließenden Erkundungsbohrungen sind nun ab Dienstag, 21. Oktober, bis Freitag, 24. Oktober, vorgesehen. Die geotechnischen Untersuchungen werden an der Fahrbahn der Brücke an der Anschlussstelle „Zur Steige“ durchgeführt. Hierfür ist eine halbseitige Sperrung des Verkehrs auf der Feldwegbrücke erforderlich. Der Verkehr auf der Feldwegbrücke wird mit Hilfe von Absperrtafeln und Leitbaken geregelt. Dadurch kann es zeitweise zu verkehrlichen Einschränkungen kommen. Der Verkehr auf der B 290 ist von den Erkundungsbohrungen nicht betroffen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Baugrunduntersuchung.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung). Informationen hierzu stehen unter www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Planung des Neubaus erfolgt mit einer Sammelausschreibung des Landes. Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise die Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.

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