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IBB-Stelle

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) dient als Ansprechpartner für psychisch kranke Menschen, Angehörige und Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem.

Was ist die IBB-Stelle?

Die IBB-Stelle 

  • erfüllt eine Lotsenfunktion im psychiatrischen Hilfesystem
  • nimmt als unabhängige Anlaufstelle unvoreingenommen Beschwerden entgegen
  • verstärkt die Arbeit der Patientenfürsprecherin
  • erleichtert den Betroffenen den Zugang zum Gesundheitssystem
  • trägt zu mehr Transparenz, Qualitätssicherung und -kontrolle bei. 

Die IBB-Stelle setzt sich aus der Patientenfürsprecherin, einer Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) sowie jeweils Vertretern der Betroffenen und der Angehörigen zusammen.

Für wen ist die IBB-Stelle da?

Sie können sich an die IBB-Stelle wenden, wenn Sie Informationen und Beratung innerhalb des psychiatrischen Hilfesystems suchen.

Sie können sich auch an die IBB-Stelle wenden, wenn Sie als psychisch erkrankter Mensch, als Angehöriger oder als Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem Probleme mit ambulanten oder stationären Einrichtungen und Diensten haben, etwa weil

  • Sie Ihre Rechte und Bedürfnisse nicht gewahrt sehen
  • Sie sich ungerecht behandelt fühlen
  • Sie mit der Art Ihrer Behandlung und Betreuung nicht zurechtkommen
  • Sie sich in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen
  • Sie sich über Ihre Behandlung nicht ausreichend informiert fühlen

und wenn Sie diese Probleme vor Ort nicht ohne Unterstützung lösen können.

Wie arbeitet die IBB-Stelle?

  • Die Mitarbeiter/-innen der IBB-Stelle unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die IBB-Stelle ist unabhängig.
  • Die Mitarbeiter werden nur mit Einwilligung des Beschwerdeführers tätig.
  • Ihre Anliegen und Beschwerden werden ernst genommen.
  • Die Mitarbeiter vermitteln und suchen gemeinsam mit allen Beteiligten das Gespräch.
  • Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Weitere Informationen

Regelmäßige Sprechstunde am 2. Montag im Monat von 9 bis 11 Uhr im Konferenzraum des Gesundheitsamtes in der Albert-Schweitzer-Straße 31 in Tauberbischofsheim.

Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, Anliegen über Anrufbeantworter, Fax, Brief oder über den Beschwerdebogen zu übermitteln. (Beschwerdeformular bitte auf eigenem PC abspeichern, ausfüllen und dann per E-Mail einsenden.)

Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten.

Förderung:
Die IBB-Stelle wird durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

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