Seiteninhalt
28.07.2026

Wasserknappheit in Flüssen und Bächen verschärft sich - Entnahmen weitreichender eingeschränkt

Das Landratsamt musste den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 30. Juni, mit der die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt wurden, auf die Tauber erweitern. Die Regelung gilt ab Dienstag, 28. Juli, und bis mindestens Mittwoch, 30. September.

Anlass für die Entscheidung ist die seit mehreren Monaten anhaltende Niederschlagsarmut, die mit einem weiteren Rückgang der Abflüsse insbesondere in der Tauber einhergegangen ist. Die jüngsten, stellenweise niedergegangenen Gewitter haben keine nachhaltige Entspannung gebracht. Laut Vorhersage des Niedrigwasser-Informationszentrums Baden-Württemberg (NIZ) werden eine anhaltend trockene Witterung und weiter zurückgehende Wasserstände erwartet. Eine Möglichkeit, die Gewässerökologie der betroffenen Gewässer mit weniger weitreichenden Einschränkungen zu schützen, besteht nicht.

Die Allgemeinverfügung gilt daher nun für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme des Mains. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen von dieser Regelung sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstige Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.

Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis der mittlere Niedrigwasserstand an fast allen maßgeblichen Pegeln erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach örtlicher Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf, die Tauber liegt flächendeckend deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserstand.

Nach einem sehr trockenen Frühjahr fiel laut Deutschem Wetterdienst (DWD) auch im Juni mit 55 Millimetern nur etwas mehr als die Hälfte dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise zu dieser Jahreszeit fällt. Dabei regnete es nicht gleichmäßig verteilt, sondern lokal begrenzt (Gewitter).

Gemäß Lagebericht des NIZ war die klimatische Wasserbilanz auch Anfang Juli so niedrig wie noch nie zuvor seit 1991. Sie liegt im aktuellen hydrologischen Jahr (November bis Oktober) bei minus 28 Millimetern im Bilanzierungszeitraum November bis Juni. Dies bedeutet, dass mehr Wasser durch Verdunstung entweicht als durch Niederschlag wieder zugefügt wird. Eine negative Bilanz zu dieser Jahreszeit wurde bisher noch nicht beobachtet. Die durchschnittliche Bilanz für diesen Zeitraum liegt bei 252 Millimetern (Datenquelle für Niederschlag und potentielle Verdunstung: Deutscher Wetterdienst).

In Baden-Württemberg meldeten am 22. Juli 41 Prozent der NIZ-Pegel extrem niedrige Wasserstände und weitere 46 Prozent sehr niedrige Wasserstände. Die Tauber liegt flächendeckend deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss. Der Bezugspegel der Tauber in Bad Mergentheim weist zum Stand 22. Juli 2026 mit 76 Zentimetern und einem Abfluss im Tagesmittel von 1,05 Kubikmeter pro Sekunde deutliches Niedrigwasser auf. Die Wassertemperatur der Tauber, die mit 24 Grad Celsius (Archshofen) noch bis Mitte Juli zu hoch war, hat sich durch die sinkenden Lufttemperaturen sowie die kühlenden Zuflüsse aus den Nebengewässern spürbar verbessert. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Tauber bei den angekündigten, steigenden Tagestemperaturen schnell wieder erwärmen wird. Umso wichtiger ist es, den Abfluss im Gewässer zu schonen, um so eine möglichst größere Resilienz gegenüber steigenden Lufttemperaturen zu erhalten.

Erst nach andauernden Niederschlägen kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation verbessert. Kurze starke Niederschläge, wie sie bei einem Gewitterregen auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern. Das Landratsamt wird die Situation kontinuierlich weiter beobachten und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

Seite zurück nach oben Seite drucken