Eigentümer informieren sich zur Flurbereinigung in Ahorn
Bei der Teilnehmerversammlung der Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald) haben sich rund 50 Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur möglichen Gründung eines Gemeinschaftswaldes sowie über die weiteren Schritte im Flurneuordnungsverfahren informiert. Zu der Veranstaltung hatte der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in das Dorfgemeinschaftshaus in Buch eingeladen.
Werner Rüger, Leiter des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes des Main-Tauber-Kreises, informierte zu den Herausforderungen, mit denen der Klein- und Kleinstprivatwald zunehmend konfrontiert ist. Die Waldflächen sind häufig stark zersplittert und bestehen aus zahlreichen kleinen Parzellen. Gleichzeitig stehen immer weniger Eigentümer mit den notwendigen fachlichen und technischen Möglichkeiten für eine aktive Waldbewirtschaftung zur Verfügung. Als Folge dessen werden Waldflächen nicht mehr oder nur eingeschränkt bewirtschaftet.
Vor diesem Hintergrund stellte Jörg Hammerl als Projektleiter des Flurneuordnungsverfahrens die Bildung eines Gemeinschaftswaldes als mögliche Zukunftsperspektive vor. Dabei würden die Waldflächen der beteiligten Eigentümer im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens zu einer größeren zusammenhängenden Einheit zusammengeführt. Das Eigentum an den eingebrachten Flächen bleibt dabei erhalten und wird dem jeweiligen Grundstückswert entsprechend in ideelle Anteile am Gemeinschaftswald umgewandelt. Diese Anteile sind weiterhin vererbbar sowie veräußerbar und werden als Bruchteilseigentum im Grundbuch geführt.
Als wesentliche Vorteile eines Gemeinschaftswaldes wurden insbesondere die großflächige und professionelle Bewirtschaftung, die Entlastung der Eigentümer bei Pflege- und Verkehrssicherungspflichten, eine bessere Bewältigung von Schadereignissen sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Fördermitteln genannt. Darüber hinaus könnten dank der größeren zusammenhängenden Flächen wirtschaftlichere Bewirtschaftungsformen umgesetzt werden. Diese Vorteile einer gemeinsamen Bewirtschaftung kommen erst ab einer ausreichenden Flächengröße zum Tragen. Nach den vorgestellten Rahmenbedingungen sollte eine Fläche von mindestens 30 Hektar erreicht werden. Wird diese Größenordnung nicht erzielt, ist die Bildung eines Gemeinschaftswaldes nicht sinnvoll.
In der Diskussion wurden sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen eines Gemeinschaftswaldes erörtert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stellen. Ein genaueres Meinungsbild soll nun mithilfe eines Fragebogens ermittelt werden, der im Nachgang der Veranstaltung an die Beteiligten versandt wird. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird geprüft, ob die erforderliche Flächengröße erreicht werden kann und die Voraussetzungen für die Bildung eines Gemeinschaftswaldes gegeben sind. Die Ergebnisse der Befragung bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Verfahren.