Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ausgeschrieben - Anträge können bis 30. September gestellt werden
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat das Jahresprogramm 2027 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Städte und Gemeinden können bis zum 30. September Förderanträge beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.
Das ELR bietet seit 30 Jahren ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige Strukturentwicklung auf kommunaler Ebene. Kernanliegen des ELR ist eine flächensparende Innenentwicklung. „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist für unsere Kommunen ein unverzichtbares Instrument, um den Herausforderungen des Strukturwandels zu begegnen. Es bietet Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Visionen für eine nachhaltige Entwicklung zu realisieren“, betont Landrat Christoph Schauder. „Ich lade alle dazu ein, die Chancen dieser Förderung zu nutzen und gemeinsam an der Zukunft unseres Landkreises zu arbeiten.“
Das ELR soll den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg stärken und weiterentwickeln. Im Rahmen des Jahresprogramms 2027 können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Innerörtliche Potenziale sollen geweckt werden, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern mit Mehrfamilienhäusern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird besonders gefördert. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen, außerdem in den Siedlungsflächen aus den 1960er Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne angrenzen, und in die Siedlungsflächen der 1970er Jahre, wenn sie direkt an die Siedlungsflächen der 1960er Jahre grenzen.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, wenn die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht. Besonders positiv bewertet wird im ELR eine Kombination von nachwachsenden Baustoffen mit dem nachhaltigen und zugleich zukunftsweisenden Baustoff Lehm. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten und Privatpersonen sein. Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung 2027 beginnt. Ein Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe der Programmentscheidung ist förderschädlich.
Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Die individuellen Antragsfristen bei den Städten und Gemeinden müssen beachtet werden.
Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die Verwaltungsvorschrift sind unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abrufbar. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeindeverwaltung vor Ort, die bei der Antragsstellung unterstützt. Ergänzende Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es ebenfalls beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341/82-5824, Fax: 09341/828-5824, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de.