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21.05.2026

Gerichtlicher Vergleich: Weiter Gastronomiebetrieb in Bronnbach - Keine Pflicht zur Hotel-Erweiterung

Der Main-Tauber-Kreis und die Generalpächterin in der kreiseigenen Liegenschaft Kloster Bronnbach, die Castle Gastro GmbH, haben sich nach langen Verhandlungen auf einen neuen Vertrag geeinigt. Die Einigung erfolgte im Wege eines gerichtlichen Vergleichs. Dadurch wurde das vom Landkreis vor dem Landgericht Mosbach betriebene Verfahren beendet. Damit kann der Betrieb des Hotels Kloster Bronnbach mit dem Restaurant in der Orangerie und dem Gästehaus Bursariat im bisherigen Umfang fortgesetzt werden.

Landrat Christoph Schauder mit Ergebnis sehr zufrieden

„Dies ist eine sehr gute Nachricht. Wir haben erreicht, dass die Rechte und Pflichten beider Seiten nunmehr klar und widerspruchsfrei festgelegt werden konnten. Insbesondere ist der Landkreis nicht verpflichtet, das Gebäude Bursariat II in einen weiteren Hoteltrakt umzubauen“, fasst Landrat Christoph Schauder die Ergebnisse zusammen. Er weist darauf hin, dass der Umbau eines weiteren Gebäudes im Kloster Bronnbach mit Blick auf die klaren Zuständigkeiten eines Landkreises eine reine Freiwilligkeitsleistung und keine gesetzliche Pflichtaufgabe wäre.

Aufgrund erheblicher Haushaltsrisiken und ausufernder Projektkosten hatte der Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 27. Oktober 2021 auf Vorschlag der Landkreisverwaltung ein Projektmoratorium beschlossen. „Es war zum damaligen Zeitpunkt bereits absehbar, dass die Gesamtkosten einer solchen Hotel-Erweiterung deutlich über den bis dahin bekannten Kostenberechnungen von 8,341 Millionen Euro netto liegen und damit die Leistungsfähigkeit des Kreises und seiner Kommunen gefährden würden“, erläutert Schauder.

Schulsanierungen haben Priorität – Dank an Kreistag für Unterstützung des Kurses

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben gehören dagegen nach den Worten des Landrats kostenintensive Großprojekte wie die vor dem Abschluss stehende Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums Wertheim oder der bereits fertig gestellte Neubau der Straßenmeisterei Külsheim. Auf der Agenda stehen nun weitere Schulsanierungen in Unterbalbach und Tauberbischofsheim. Wie Landrat Schauder weiterhin klarstellt, hat sich an der angespannten Haushaltssituation des Landkreises in den letzten Jahren nichts zum Positiven geändert.

„Vielmehr hat sich die finanzielle Lage der kommunalen Haushalte dramatisch verschlechtert und dies völlig unverschuldet, was insbesondere auf viele vom Gesetzgeber beschlossene und nicht auskömmlich finanzierte Sozialstandards zurückzuführen ist. Der Landkreis muss daher in erster Linie seine Pflichtaufgaben im Blick behalten. Dazu gehören vor allem notwendige Investitionen in Bildung. Ich könnte es Eltern nicht erklären, dass dringend notwendige Schulsanierungen unterbleiben müssen, weil die finanziellen Mittel des Landkreises, aber auch seine Arbeitskapazitäten im Hochbau und im Immobilienmanagement, für ein Hotelprojekt gebunden sind. Hier mussten wir klare Prioritäten setzen“, betont der Landrat. Er dankte dem Kreistag für die Unterstützung des Kurses der Landkreisverwaltung in den zurückliegenden knapp fünf Jahren.

Landgericht stützt Rechtsposition des Kreises – Dennoch Bereitschaft zum Vergleich

Aus Sicht der Landkreisverwaltung war die im Jahr 2022 erfolgte Kündigung des bisherigen Vertrages aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig. Bereits vor dieser Kündigung und umgehend danach habe der Landkreis der Pächterin jedoch ein neues Vertragsangebot unterbreitet, fasst die zuständige Dezernentin Ursula Mühleck zusammen. Allerdings hätten sich die Vertragsverhandlungen dennoch über einen sehr langen Zeitraum gezogen. „Wir haben stets betont, dass wir eine weitere Zusammenarbeit mit der Generalpächterin anstreben, wenn die Konditionen einvernehmlich geklärt werden können. Gleichwohl ist es sehr erfreulich, dass das Landgericht Mosbach in dem nun mit einem Vergleich abgeschlossenen Verfahren deutliche Sympathien für die Rechtsauffassung des Landkreises hat erkennen lassen, was sicherlich dazu beigetragen hat, die Thematik mit der Pächterin abschließend klären zu können“, stellt sie klar.

Sie begrüße die Fortsetzung des Gastronomie- und Hotelbetriebes im Kloster Bronnbach mit dem Restaurant in der Orangerie, dem bestehenden Gästehaus Bursariat und der Möglichkeit für die Pächterin, die Ausrichtung von Hochzeiten und anderen größeren Veranstaltungen und Feiern anzubieten. „Die gefundene Lösung ist eine Lösung mit Maß, Mitte und Ziel, mit der die vorhandenen Einrichtungen ideal genutzt werden, die Pächterin einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb führen kann und die historische Klosteranlage mit Leben gefüllt und sinnvoll genutzt wird“, fasst sie zusammen.

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