Asiatische Hornisse: Nester an die Landesanstalt melden - Entfernung kann finanziell gefördert werden
Bürgerinnen und Bürger sollen Königinnen und Nester der Asiatischen Hornisse an die Landesanstalt für Umwelt melden. Mit den steigenden Temperaturen erscheinen derzeit die ersten Exemplare im Main-Tauber-Kreis. Die frühzeitige Entfernung der Funde hilft, die Etablierung der invasiven Art einzudämmen.
„Die Wachsamkeit der Bevölkerung kann maßgeblich zur Erfassung der Vorkommen und zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse beitragen“, erklärte die Leiterin des Umweltschutzamtes, Dr. Monique Müller.
Im Main-Tauber-Kreis wurden bislang wenige Vorkommen bestätigt. Nachweise gibt es im Maintal bei Freudenberg und Wertheim sowie im Raum Creglingen. Ein Nestnachweis liegt zudem aus dem angrenzenden Jagsttal bei Dörzbach im Hohenlohekreis vor. Es ist davon auszugehen, dass die Art im ganzen Kreisgebiet angetroffen werden kann. Europaweit wurde das Insekt erstmals 2004 in Frankreich nachgewiesen, 2010 folgte Spanien und 2014 Deutschland. In Baden-Württemberg liegt der Schwerpunkt der Fundpunkte entlang des Rheins mit einer Ausbreitungstendenz Richtung Neckar.
Die Asiatische Hornisse stellt eine Gefahr für Honigbienen und damit die Imkerei sowie den Obst- und Weinbau dar. Zudem können ihre Stiche allergische Reaktionen auslösen. Königinnen suchen derzeit geschützte Stellen für die Anlage ihrer Nester auf. Häufig finden sich diese kleinen, etwa golfballgroßen Behausungen im Siedlungsraum, zum Beispiel unter Dachvorsprüngen, in Garagen und Hütten.
Sichtungen können über die „Meldeplattform Asiatische Hornisse“ der Landesanstalt für Umwelt unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden oder die „Meine Umwelt App“ übermittelt werden. Eingehende Meldungen werden von der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim verifiziert. Sie gibt Meldenden zudem hilfreiche Informationen zum Umgang.
Für die Entfernung von Primärnestern mit Arbeiterinnen im Frühjahr hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mittel in Höhe von 95.000 Euro zur Verfügung gestellt. So kann vom 1. Mai bis zum 31. Juli auf Nachweis eine Förderung in Höhe von 60 Euro für jede Entfernung eines Primärnestes ausbezahlt werden. Nestentfernungen dürfen aufgrund der Stichgefahr nur durch geschulte und sachkundige Personen mit geeigneter Schutzausrüstung erfolgen. Im Jahr 2025 wurden dafür im Auftrag des Landes rund 125 Personen ausgebildet. Diese Schulungen werden 2026 fortgeführt. Die Bezuschussung der Entnahme von Primärnestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde registrierte Nestentferner oder Schädlingsbekämpfer, damit diese ihren Auftraggebern eine kostenlose Nestentfernung anbieten können.
Derzeit werden unterschiedliche Fallen zum Fang von Asiatischen Hornissen im Handel angeboten. Es hat sich allerdings gezeigt, dass diese in der Regel nicht selektiv sind und neben Asiatischen Hornissen auch heimische Arten wie die besonders geschützte Europäische Hornisse oder Honigbienen fangen. Deshalb dürfen solche Fallen nicht eingesetzt werden.
2025 wurden knapp 3300 Nester der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg gemeldet. Das sind mehr als doppelt so viele Nester wie 2024. Von einer weiteren Ausbreitung und einer steigenden Anzahl von Nestern ist trotz zahlreicher Bekämpfungsmaßnahmen auszugehen.