Fangprämie für Müllsünder: Kreis lobt Belohnung aus
Privatpersonen erhalten künftig eine Belohnung, wenn sie zur Überführung von Tätern bei der illegalen Entsorgung von Abfällen auf den Rastanlagen mit Unterflurcontainern im Main-Tauber-Kreis beitragen. Diese Maßnahme soll die Verschmutzung an den Rastanlagen im Kreisgebiet eindämmen, zu der es nach der Installation der Unterflurcontainer gekommen ist.
Die Behälter an 14 Standorten, darunter Plätze an der B 290 und B 27, wurden im Jahr 2024 zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Betrieb genommen. In der Folge zeigt sich jedoch ein nachhaltiges Problem mit wildem Müll, der häufig in Säcken oder lose neben den Behältern abgelegt wird. Das Amt für Straßen- und Radwegebau des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis verzeichnet hierbei einen erheblichen personellen sowie finanziellen Aufwand für die ordnungsgemäße Beseitigung.
„Mit der Auslobung dieser Fangprämie wollen wir die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger schärfen und Täter von weiteren illegalen Abfallentsorgungen abschrecken“, erklärte Landrat Christoph Schauder. Die illegale Entsorgung verursache erhebliche Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier sowie eine Belastung für die Umwelt.
Markus Metz, Leiter des Amtes für Straßen- und Radwegebau, erläuterte die Details zur Vergabe der Mittel. „Die Höhe der Geldbelohnung wurde auf 152,80 Euro festgesetzt, was dem Betrag der jährlichen Abfallgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt entspricht“, sagte Metz. Insgesamt stehen Mittel für zehn erfolgreiche Hinweise zur Verfügung, wobei die zeitliche Reihenfolge der eingehenden Meldungen bei der Behörde maßgeblich ist.
Die Auszahlung erfolgt an Privatpersonen, sofern die Informationen zu einer rechtskräftigen Verurteilung, einem Strafbefehl oder einer geahndeten Ordnungswidrigkeit führen. Meldungen müssen Angaben zum Verdächtigen wie beispielsweise ein Kfz-Kennzeichen sowie zum Tatort und zur Tatzeit enthalten. Sie sollen per E-Mail an das Amt für Straßen- und Radwegebau gesendet werden, strassen-radwegebau@main-tauber-kreis.de. Es wird empfohlen, Bildmaterial zur Dokumentation des Tatvorgangs beizufügen. Die bis zum Freitag, 31. Juli, befristete Aktion wird aus Mitteln des Amtes finanziert. Die genauen Modalitäten der Auslobung sind unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar. Für Rückfragen ist das Amt für Straßen- und Radwegebau unter der Telefonnummer 09341/82-5248 erreichbar.