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26.11.2025

Solarstrom weiter wirtschaftlich nutzen - 15.000 PV-Anlagen fallen 2026 aus der Einspeisevergütung

Photovoltaik-Anlagen fallen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach rund 20 Jahren aus der Einspeisevergütung. In diesem Jahr betrifft dies in Baden-Württemberg gut 10.000 Solarstromanlagen, im Jahr 2026 folgen mehr als 15.000 Anlagen, die sich meist im Besitz von Privatpersonen befinden. Ein profitabler Weiterbetrieb der Anlagen ist in vielen Fällen dennoch möglich. Anlageneigentümerinnen und Anlageneigentümern bieten sich hierfür drei Optionen: den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen, die Umstellung auf die Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung oder ein Anlagen-Repowering. Darauf weisen die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), das Solar Cluster Baden-Württemberg im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg und die Energieagentur Main-Tauber-Kreis hin.

Doch auch ohne EEG-Förderung können ältere Anlagen weiterhin umweltfreundlichen Strom erzeugen. Wichtig ist dabei, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg für den Weiterbetrieb zu wählen. Da eine hohe Zahl der Anlagen im Südwesten auf privaten Dächern errichtet wurde, stellt sich vor allem Privatpersonen die Frage, wie es mit ihrer ausgeförderten Anlage weitergeht.

Option eins: Ein Weiterbetrieb bei Volleinspeisung

Entscheiden sich die Eigentümerinnen und Eigentümern für einen Weiterbetrieb mit Volleinspeisung, müssen sie nichts weiter unternehmen. Sie erhalten dann vom Netzbetreiber mit dem Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom eine „Einspeisevergütung light“. Der Jahresmarktwert ist der durchschnittliche Erlös, den Solarstrom an der Strombörse erzielt. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Diese Variante lohnt sich für Haushalte, die einen sehr geringen Stromverbrauch vor Ort haben.

EEG-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt installierter Leistung müssen in die Direktvermarktung wechseln. Die Betreibenden dieser größeren Photovoltaik-Anlagen wie beispielsweise Kommunen vermarkten den Solarstrom mittels eines Direktvermarkters an der Strombörse. Der Direktvermarkter übernimmt Aufgaben wie Prognosen und Abrechnung. Dafür verlangt er eine fixe Pauschale oder eine prozentuale Beteiligung am Erlös. Für Haushalte lohnt sich die Direktvermarktung nicht, da sie nur geringe Mengen an Solarstrom an der Börse handeln können und es dafür am Markt noch keine passenden Angebote von Dienstleistern gibt.

Option zwei: Umstellung auf Eigenversorgung und Überschusseinspeisung

Lohnend kann auch die Umstellung auf Eigenverbrauch und die Einspeisung des im Haushalt nicht nutzbaren Solarstroms sein. Möglichst viel selbst zu verbrauchen, ist besonders profitabel. Wenn die Anlage abgeschrieben ist und die Betreiber nur noch minimale Kosten für Wartung und Versicherung haben, kostet der Solarstrom lediglich rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde. Der Strom aus dem Netz ist im direkten Vergleich rund zehnmal so teuer.

Diese Version eignet sich für Haushalte, bei denen ein moderater bis hoher Stromverbrauch vorhanden ist und die die Absicht haben, Stromkosten mithilfe des Eigenverbrauchs einzusparen. Wer zu Hause eine Wärmepumpe zum Heizen oder ein Elektroauto hat, profitiert besonders, da diese den Eigenverbrauch des Solarstroms erhöhen. Der überschüssige Strom wird zum Jahresmarktwert an den Netzbetreiber oder Direktvermarkter verkauft. Letzteres lohnt sich allerdings kaum bei kleinen Anlagen mit nur wenig einzuspeisenden Stromüberschüssen. Voraussetzung hierfür ist eine funktionsfähige Anlage.

Option drei: Repowering der Anlage

Unter den Begriff Repowering fällt die Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage am selben Standort oder der teilweise Austausch von Komponenten der alten Anlage wie beispielsweise Module, Wechselrichter und Steuerungssysteme mit dem Ziel, die Leistung der Anlage zu optimieren und zu erhöhen. Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten Module. Die neue Photovoltaik-Anlage oder die neuen Komponenten haben zudem eine frische Leistungsgarantie für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Bei der alten Anlage ist diese bereits abgelaufen.

Die Option Repowering ist für diejenigen sinnvoll, die einen hohen Stromverbrauch haben und mit einer neuen Anlage noch mehr Stromkosten sparen können. Auch wenn die Photovoltaik-Anlage nicht mehr funktionsfähig ist oder eine Dachsanierung ansteht, bietet sich Repowering an. Wer die alte ausgeförderte Anlage durch eine neue ersetzt, erhält für die gesamte neue Anlage die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige EEG-Einspeisevergütung.

Zum Repowering hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg eine kostenfreie Broschüre erstellt. Diese ist online unter www.photovoltaik-bw.de/themen/repowering-von-photovoltaik-anlagen abrufbar. Im September 2025 hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg eine Online-Veranstaltung zu Ü20-Anlagen angeboten. Das Video ist abrufbar unter www.youtube.com/watch?v=TYzR13BRi20. Weitere Informationen zum Umgang mit alten Photovoltaik-Anlagen gibt es unter www.photovoltaik-bw.de/themen/ue20-photovoltaik-anlagen sowie bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis unter der Telefonnummer 09341/82-5813 oder per Mail an energieagentur@main-tauber-kreis.de.

INFO:

Die EEG-Förderung sichert Eigentümerinnen und Eigentümern von Photovoltaik-Anlagen eine regelmäßige Einkommensquelle. Doch nach 20 Jahren plus das Jahr der Inbetriebnahme endet diese. Im Südwesten sind von 2021 bis heute bereits 30.057 Photovoltaik-Anlagen aus der EEG-Förderung gefallen. 2025 kommen 10.645 weitere Anlagen hinzu, 2026 werden 15.500 Anlagen folgen. Die Zahlen stammen vom Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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