Sachgebiet Sozialhilfe nach SGB XII, 3. - 9. Kapitel
Das Sachgebiet Sozialhilfe / Grundsicherung bearbeitet – mit Ausnahme der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – alle Sozialleistungen außerhalb von Einrichtungen, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen