Sachgebiet Asylbewerberleistung / Wohnheimverwaltung / Unterbringung
Geflüchtete, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nach bestimmten Quoten auf die einzelnen Bundesländer und dann nach einer einwohnerbezogenen Quote auf die Stadt- und Landkreise weiter verteilt. Die vorläufige Unterbringung erfolgt in Baden-Württemberg in Gemeinschaftsunterkünften, die jeder Stadt- bzw. Landkreis betreiben muss.
Das Sachgebiet Asylbewerberleistung / Wohnheimverwaltung / Unterbringung ist für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis und für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlich.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr