Widerspruch in elektronischer Form gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen
Sie können Ihren Widerspruch schriftlich einlegen oder ihn direkt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis zur Niederschrift mündlich vortragen. Daneben haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihren Widerspruch in elektronischer Form einzulegen.
Bitte beachten Sie: Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Form nicht.
Konkrete Möglichkeiten beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Widerspruch in elektronischer Form einzulegen:
1. Möglichkeit: Elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur
Sie übersenden Ihren Widerspruch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Diese Signatur ist die elektronische Entsprechung zu Ihrer Unterschrift. Dabei ist die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ermöglicht, nicht zulässig.
Um ein Dokument derart zu signieren, benötigen Sie eine Signaturkarte, ein Signaturkartenlesegerät und die passende Signatursoftware. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Ein elektronisches Dokument, das Ihren Widerspruch enthält und diesen technischen Vorgaben entspricht, können Sie dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis über das Serviceportal Baden-Württemberg oder per E-Mail zukommen lassen. Neben der im Briefkopf des Ausgangsschreibens genannten E-Mail-Adresse können Sie beispielsweise folgende E-Mail-Adresse verwenden info@main-tauber-kreis.de. Alternativ können Sie ein solches Dokument an ein besonderes elektronisches Behörden-Postfach (beBPo) des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis senden. Diese Postfächer sind – wie beispielsweise auch die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) – Teil der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die Adressierung erfolgt über den im EGVP hinterlegten SAFE-Verzeichnisdienst.
2. Möglichkeit: Elektronisches Dokument per De-Mail
Sie übersenden Ihren Widerspruch als elektronisches Dokument mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Dies bedeutet, dass die De-Mail absenderbestätigt versandt werden muss. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Sie das Dokument an sich – Ihren Widerspruch – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Um ein Dokument per De-Mail zu versenden, benötigen Sie ein De-Mail-Postfach bei einem akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter.
Das elektronische Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, können Sie beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis (ausschließlich) an folgende De-Mail-Adresse zukommen lassen: info@main-tauber-kreis.de-mail.de.
Bitte beachten Sie: Um rechtswirksam Widerspruch einlegen zu können, muss Ihr De-Mail-Postfach in der Lage sein, absenderbestätigte De-Mails zu verschicken. Bitte achten Sie darauf, diese Option beim Versand auszuwählen.