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Pflegebedürftigkeit - Begutachtung

Niemand ist vor Krankheit, Unfall oder den Folgen des Alters gefeit. Pflege ist ein Thema, das uns alle angeht. Um das Risiko abzufedern und Menschen im Falle einer Pflegebedürftigkeit unterstützen zu können, wurde in Deutschland im Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt.

Laut Gesetz gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie körperlich, geistig oder psychisch in ihrer Selbständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich über eine Dauer von sechs Monaten und in einer festgelegten Schwere bestehen.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Erfüllt der Antragsteller die allgemeinen Leistungsvoraussetzung, wie zum Beispiel die Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre, beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten meldet sich der Medizinische Dienst zu einem Begutachtungstermin vor Ort an. Bei privat Versicherten wird der Termin vom medizinischen Dienst MEDICPROOF vergeben.

Der oder die Begutachtende prüft, wie selbständig der oder die Antragstellende den Alltag bewältigen kann und in welchen Lebensbereichen welche Hilfen benötigt werden. Je nachdem, wieviel Unterstützung benötigt wird, empfiehlt der oder die Begutachtende eine Einstufung in einen der insgesamt fünf Pflegegrade. Die maximale Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegleistungen ist gesetzlich auf 25 Arbeitstage festgelegt.

Zu bewertende Lebensbereiche

Das Schaubild zeigt eine Übersicht der Lebensbereiche, die bei der Pflegebegutachtung bewertet werden. © Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Das Schaubild zeigt eine Übersicht der Lebensbereiche, die bei der Pflegebegutachtung bewertet werden. © Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Für die Vorbereitung auf eine Begutachtung empfiehlt sich in jedem Fall eine vorherige Beratung! Diese kann telefonisch, persönlich im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch im Hausbesuch erfolgen.

Film zur Vorbereitung auf die Begutachtung

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