Ukraine
Informationen rund um die Versorgung von Flüchtlingen
Antragstellung Sozialleistungen
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten können oder keine ausreichenden Hilfen von Dritten erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ebenso kann medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und die Ausstellung einer sogenannten Anlaufbescheinigung bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Für eine entsprechende Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
Anlaufbescheinigung der Ausländerbehörde bzw. aktuelle Aufenthaltsgenehmigung
- Mietbescheinigung PDF, 20 kB 01.09.2014
- Vermögenserklärung PDF, 155 kB 11.03.2025
- Zahlungsauftrag, Rückbuchungsvollmacht PDF, 119 kB 17.12.2025
Diese Unterlagen sind über das zuständige Bürgermeisteramt einzureichen.
Einreise von Hunden und Katzen aus der Ukraine
Mit dem Strom geflüchteter Menschen aus der Ukraine kommen auch Hunde und Katzen ohne die eigentlich erforderlichen Bedingungen (Tollwutimpfung, Kennzeichnung, Papiere, Nachweis der Tollwutantikörperbildung) in die EU bzw. nach Deutschland. Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut jedoch ein nicht gelistetes Drittland. Dies bedeutet, dass bei der Einreise von Heimtieren grundsätzlich besondere Bedingungen erfüllt werden müssen. Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten jedoch gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen.
Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen.
Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer-Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Für Heimtiere aus der Ukraine, die sich im Main-Tauber-Kreis aufhalten, ist das Veterinäramt des Landratsamtes zuständig.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der Flüchtlingswelle sehr gering ist. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Veterinäramt »
Wachbacher Straße 52
97980 Bad Mergentheim
Telefon:07931/4827-6253
Fax:07931/48278-6250
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