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Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg sowie das Asylbewerberleistungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg (FlüAG) geregelt.
Asylbewerberleistungsgesetz
In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachte Flüchtlinge erhalten während der dortigen Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).