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Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg sowie das Asylbewerberleistungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Flüchtlingsaufnahmegesetz

Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg (FlüAG) geregelt.

Asylbewerberleistungsgesetz

In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachte Flüchtlinge erhalten während der dortigen Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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