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Europäischer Sozialfonds (ESF) - Förderantrag stellen (für Kommunen, Organisationen, Vereine)

Allgemeine Informationen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Die Strategie des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 orientiert sich neben den inhaltlichen Empfehlungen der ESF Plus-Verordnung bzw. der Dach-Verordnung maßgeblich an den länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für Deutschland 2019, den in Anhang D des Länderberichts für Deutschland 2019 wiedergegebenen Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland im Politischen Ziel 4 («Ein sozialeres Europa«) bzw. an den Zielen der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Nach den für Baden-Württemberg identifizierten spezifischen Herausforderungen der ESF-Förderung und den Politikzielen des Landes wurde die Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 entwickelt. Dazu wurden u. a. politische Programme auf Landesebene, Ergebnisse der im Jahr 2019 durch das ISG durchgeführten Sozioökonomischen Analyse bzw. der Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SOEK/SWOT), Ergebnisse der im Hinblick auf die Förderperiode 2021-2027 durchgeführten Online-Konsultation sowie Erfahrungen und Evaluationsergebnisse aus der Förderperiode 2014-2020 herangezogen. Einzigartig ist in Baden-Württemberg die eigenständige Förderung mit ESF-Plus-Mitteln auf regionaler Ebene durch die Regionalen Arbeitskreise.

Die regionalisierte Umsetzung des ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 erfolgt im Rahmen des spezifischen Zieles h) durch Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Main-Tauber-Kreis in Höhe von insges. 165.000 Euro bedarfsorientiert einzusetzen, hat der regionale ESF-Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis in seiner Sitzung am 27. Februar 2026 die Förderschwerpunkte für das Jahr 2027 erarbeitet und sich auf nachfolgende Zielgruppen verständigt:

  • Langzeitarbeitslose Frauen, insbesondere Alleinerziehende, Frauen mit Migrations- oder Fluchterfahrung
  • Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist, bzw. bei denen das Erreichen der Ausbildungsreife in Frage gestellt wird
  • Marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.

Voraussetzungen

Kommunen, Organisationen und Vereine können bis 1. Juni 2026, Förderanträge für das Jahr 2027, das heißt einjährige Projekte, einreichen. Bewilligt werden können in der Regel ESF-Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von mindestens 30.000 Euro.

Durch den Antragsteller ist die Kofinanzierung des Projektes sicherzustellen und durch eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung der Projekte soll zwischen 30 Prozent und höchstens 40 Prozent liegen.

Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 10 Personen.

Die Querschnittsziele »Gleichstellung der Geschlechter«, »Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung«, »Nachhaltigkeit i.S. d. Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität« und »Transnationale Kooperation« sind im ESF Plus zu beachten. Als grundlegende Voraussetzung müssen Vorhaben im ESF Plus unter Einhaltung der Charta der Grundrechte durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt bis zum 1. Juni 2026 ausschließlich über das elektronische Antragsportal ELAN-Portal. Weitere Informationen zur regionalen Förderung finden Sie auf der ESF-Webseite und sind dort abrufbar.

Die Bewertung und Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren. Die Antragsteller werden eingeladen, ihr Projekt vor dem ESF-Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis im Rahmen der Rankingsitzung am 3. Juli 2026 zu präsentieren. Es erfolgt rechtzeitig eine separate Einladung für diesen Termin.

Nach der Antragsbewertung durch den regionalen ESF-Arbeitskreis werden die Unterlagen zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet.

Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie 2027 des Main-Tauber-Kreises sowie der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2027 mit weiteren Hinweisen können im Abschnitt Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis abgerufen werden.

Fristen

Die Anträge müssen bis zum 1. Juni 2026 vollständig und unterschrieben über das elektronische Antragsportal (ELAN-Portal) eingereicht sein.

Erforderliche Unterlagen

Alle nötigen Informationen und Antragsunterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der ESF-Webseite und dem ELAN-Portal.

Kosten

Keine.

Vertiefende Informationen

Hinweise

Allgemeine Informationen zum Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg sind unter www.esf-bw.de abrufbar, insbesondere die Hinweise zur neuen Förderperiode 2021 bis 2027.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt und zuletzt am 25. März 2026 aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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