Wohnen im Kulturdenkmal kann gefördert werden - Anträge noch bis 30. Juni möglich
Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ zielt auf vorbildliche, denkmalgerechte Konzepte, mit denen Kulturdenkmale für Wohnzwecke umgenutzt und aktiviert werden. Dies gilt auch, wenn die Denkmale bisher technisch und landwirtschaftlich genutzt wurden. Das Programm fördert richtungsweisende Umsetzungsbeispiele (Leuchtturmprojekte) in Baden-Württemberg. Es richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie an Bauunterhaltspflichtige von Kulturdenkmalen oder von ihnen Beauftragte.
Wohnraum zu schaffen ist ein aktuell herausragendes gesellschaftliches Ziel und in der Denkmalpflege bestehen Potenziale, die gehoben werden können. Die Zuwendung soll den Eigentümer oder Besitzer bei der Erfüllung der Pflichten unterstützen, die sich nach § 6 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg aus der Sozialbindung des Eigentums ergeben.
Anträge können bis Montag, 30. Juni, mit vollständigen Unterlagen beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landesamtes für Denkmalpflege unter https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/ausschreibung-wohnen-im-kulturdenkmal.
Die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht gerne unterstützend zur Seite. Ansprechpartnerin ist Susanne Hopf, E-Mail: susanne.hopf@main-tauber-kreis.de, Telefon 09341/82-5739.