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07.07.2025

RP unternimmt nächste Schritte zur Beseitigung des Doppelbahnübergangs Königshofen

Für die Beseitigung des Doppelbahnübergangs der B 292 bei Lauda-Königshofen unternimmt das Regierungspräsidium Stuttgart die nächsten Schritte. 2026 sollen die naturschutzrechtlichen Untersuchungen erfolgen. Der neue Verlauf der B 292 wird voraussichtlich Mitte 2027 feststehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) plant die Beseitigung des Doppelbahnübergangs der B 292 bei Lauda-Königshofen. Die naturschutzrechtlichen Untersuchungen werden jetzt ausgeschrieben und im Jahr 2026 stattfinden. Der neue Verlauf der B 292 kann nach der Auswertung dieser Untersuchungen bestimmt werden und wird voraussichtlich Mitte 2027 feststehen.

Hierzu erklärt Landrat Christoph Schauder: „Der Main-Tauber-Kreis setzt sich gemeinsam mit der Stadt Lauda-Königshofen seit rund vier Jahren mit Nachdruck für die Beseitigung des Doppelbahnübergangs bei Königshofen ein. Jeder muss sich in Erinnerung rufen, dass es sich hierbei um den einzigen Doppelbahnübergang entlang einer Bundesstraße in ganz Baden-Württemberg handelt. Die daraus resultierenden, täglich mehrstündigen Schließzeiten sind indiskutabel. Aus diesem Grund bedanke ich mich herzlich beim Regierungspräsidium Stuttgart für die konstruktiven Gespräche in den zurückliegenden Monaten. Es freut mich, dass jetzt die Planungsraumanalyse sowie die Kartierung der Tier- und Pflanzenarten angegangen wird. Das ist ein erster zentraler Meilenstein eines längeren, aber wichtigen Weges. Der Landkreis mit seinen Fachbehörden wird dieses komplexe Planungsverfahren gerne weiterhin eng begleiten.“

Aktueller Stand

Derzeit werden in einer sogenannten Planungsraumanalyse alle relevanten Tier- und Pflanzenarten sowie die Landschaftstypen und Schutzgebiete festgelegt. Anschließend werden im gesamten Untersuchungsraum die betroffenen Arten und Typen kartiert. Ursprünglich war geplant, die Kartierung noch im Sommer 2025 zu beginnen. Jedoch sollte die Erhebung über eine gesamte Vegetationsperiode von Frühjahr bis Herbst innerhalb eines Kalenderjahres beobachtet werden. Die Auftragsvergabe wird daher jetzt vorbereitet, damit die Untersuchungen Anfang 2026 beginnen können.

Weitere Untersuchungen im Verfahren

Während den Kartierungen der betroffenen Tier- und Pflanzenarten werden noch weitere Untersuchungen durch das RPS beauftragt. Unter anderem werden die verkehrlichen Auswirkungen jeder Trassenvariante geprüft. Auch wird untersucht, welche Lärmwirkungen auf die angrenzenden Baugebiete durch die neue Straßenlage auftreten können. Sollte der Auftragsumfang insgesamt bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind zeitlich aufwendige Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibung) notwendig.

Eine Vorzugstrasse kann erst nach Erhebung aller Betroffenheiten festgelegt werden. Wegen der Vielzahl an Schutzgütern, wie zum Beispiel Biotope, Wasserschutzgebiete, Bodenschutz oder Artenschutz, wird eine Entscheidung frühestens Mitte 2027 möglich sein.

Nach der Entscheidung sind weitere Planungen erforderlich. Für Straßenbauvorhaben dieser Größe sind umfangreiche Verfahren vorgeschrieben, um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu den Planungen zu äußern. Häufig ergeben sich hierdurch Änderungen an den Planungen, die erneut abgestimmt werden müssen. Wann diese Planungen abgeschlossen sein werden und wann die Bauarbeiten beginnen können, ist daher momentan noch nicht abzusehen.

Hintergrundinformationen:

Südwestlich von Königshofen kreuzt die B 292 zwei Bahnlinien, die Frankenbahn und die Taubertalbahn – somit ein Doppelbahnübergang. Die langen Schließzeiten führen regelmäßig zu Verkehrsproblemen und Staus auf der B 292.

Auf Anregung der Stadt Lauda-Königshofen und des Main-Tauber-Kreises hatte das Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit der Deutschen Bahn seit dem Jahr 2021 nach einer Lösung gesucht, wie eine Verlegung der B 292 mit einer Brücke über die Bahnlinien aussehen könnte. Hierzu wurden verschiedene Varianten untersucht, die bekannte Schutzgebiete und auch städtebauliche Entwicklungen im Norden von Königshofen berücksichtigen müssen.

Im Laufe der Planungen hat das RPS auch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis miteinbezogen, um naturschutz- und wasserrechtliche Belange im Vorfeld zu berücksichtigen. Es wurden straßentechnische Vorplanungen beauftragt, um mögliche Straßenführungen darzustellen. Hierbei zeigte sich, dass auch eine Verlegung der B 292 in Richtung Süden technisch denkbar wäre. Im Vergleich zu den ersten Überlegungen vergrößert sich hierdurch der Untersuchungsraum der Planungsraumanalyse erheblich. Für eine rechtssichere und nachhaltige Planung ist es jedoch erforderlich, alle Varianten zu prüfen.

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