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11.11.2025

Mangelhaft hergestellte Holzstegträger können Gefährdung darstellen

Bei bestimmten Holzstegträgern, die in den Jahren 1958 bis 1972 in Dachstühlen von Gebäuden verwendet wurden, kann es zu Problemen mit der Tragfähigkeit kommen. Darauf weist das Bauamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin. Hintergrund ist der Einsturz eines Kirchendaches in Kassel vor zwei Jahren. Nach genaueren Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Träger seinerzeit unter Umständen mangelhaft hergestellt worden sind. Trotz intensiver Recherche ist es nicht möglich, eine vollständige Auflistung aller potentiell betroffenen Gebäude zu erstellen. Daher wird die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.

Holzstegträger sind tragende Konstruktionselemente mit einem Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus zwei Gurten an der Ober- und Unterseite sowie einem verbindenden Steg in der Mitte. Die Höhe dieser Träger variiert zwischen etwa 40 Zentimetern und 1,20 Metern. In der Regel wurden sie nicht bei Wohnhäusern, sondern vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Hallen und Gewerbebauten mit größeren Spannweiten eingesetzt. Die sogenannten „Wolff“-Stegträger haben 1958 eine bauaufsichtliche Zulassung über das Land Nordrhein-Westfalen und infolgedessen auch in anderen Bundesländern erhalten. Sie werden inzwischen nicht mehr verwendet.

Allerdings ist behördlich auch nicht mehr nachvollziehbar, in welchen Gebäuden solche Holzstegträger tatsächlich eingebaut worden sind. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat die Unteren Baurechtsbehörden darum gebeten, bei dem Ausfindigmachen solcher Bauten mitzuwirken. Das Baurechtsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die in den Jahren 1958 bis 1972 Gebäude errichten ließen, in denen solche Holzstegträger möglicherweise verbaut wurden, um Kontaktaufnahme mit der Unteren Baurechtsbehörde.

Mitteilungen und Rückfragen können per E-Mail an bauen@main-tauber-kreis.de gerichtet werden. Telefonische Rückfragen beantwortet Laura Schäfer unter 09341/82-5298 für den Baubezirk Süd (Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Igersheim, Königheim, Niederstetten und Weikersheim) sowie Markus Schäfer unter 09341/82-5751 für den Baubezirk Nord (Ahorn, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Külsheim, Lauda-Königshofen, Werbach und Wittighausen). Die Städte Bad Mergentheim, Wertheim und Tauberbischofsheim haben eigene Baurechtsbehörden, die für entsprechende Meldungen aus diesen drei Kommunen die richtigen Ansprechpartner sind.

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