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09.04.2025

Land fördert Intensivberatung für den Handel - Anträge bis 9. Mai möglich

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg startet eine neue Förderrunde seines Projekts „Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie, Übergabe, Nachhaltigkeit“. Ziel ist es, den stationären Einzelhandel fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

Mit dem Förderprogramm werden Intensivberatungen für kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels ermöglicht. Im Fokus stehen die digitale Transformation, der strategische Wandel, die Fachkräftegewinnung, ein nachhaltiges Wirtschaften sowie die Vorbereitung von Unternehmensübergaben inklusive des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI).

Förderfähige Beratungsträger sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie teilrechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise Verbandsberatungen oder spezialisierte Beratungsunternehmen. Behörden des Bundes und der Länder sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Bildung von Konsortien ist möglich, diese müssen allerdings im Antrag begründet werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hierzu zählen unter anderem Brutto-Personalkosten inklusive Sozialabgaben sowie Beraterhonorare (bis 800 Euro pro Tagessatz). Auch eine Gemeinkostenpauschale ist vorgesehen. Die Eigenbeträge der Unternehmen sind dabei bewusst moderat gehalten.

Weitere Informationen sind auf der Webseite https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/intensivberatung-zukunft-handel-2030 abrufbar.

Informationen zum Wirtschaftsstandort Main-Tauber-Kreis gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, unter der Telefonnummer 09341/82-5809, per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de oder unter www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft.

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