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19.11.2025

Jugendhilfeausschuss tagte: Erhöhung des Pflegegeldes ab Januar 2026 und Anpassung der Geldleistungen in der Kindertagespflege beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Anpassung der Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für junge Menschen in der Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege sowie die Anpassung der Geldleistungen in der Kindertagespflege.

Die Kommunalen Spitzenverbände und der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg haben empfohlen, das Pflegegeld für Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege zum 1. Januar 2026 anzupassen. Die neuen Pflegegeldsätze berücksichtigen unter anderem, wie sich die allgemeinen Verbraucherpreise, die speziellen Konsumausgaben für Kinder und Jugendliche je nach Altersgruppe sowie die Kosten der Pflege und Erziehung entwickeln. Aus diesem Grund steigt beispielsweise das monatliche Pflegegeld für Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr von 1480 Euro auf 1511 Euro pro Monat. Darüber hinaus werden Vollzeitpflegeeltern auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für versicherungspflichtige Pflegepersonen und zur Unterstützung einer angemessenen Alterssicherung erstattet, die ebenfalls geringfügig gestiegen sind. Auch das Bereitschaftspflegegeld wird zum 1. Januar 2026 erhöht. Danach wird das Entgelt pro Belegungstag auf 83 Euro angepasst. Die Mehraufwendungen für den Kreishaushalt betragen rund 41.000 Euro in der Vollzeitpflege und circa 4000 Euro in der Bereitschaftspflege.

Auf Grundlage einer gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Landesverbände sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wurde im Jugendhilfeausschuss zudem beschlossen, die Geldleistungen in der Kindertagespflege zum 1. Januar 2026 anzupassen. Entsprechend der altersmäßig unterschiedlich notwendigen Förderleistungen werden die Geldleistungen in der Kindertagespflege differenziert für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahren fortgeschrieben. Die Geldleistungen an Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden den Empfehlungen folgend auf 8,20 Euro je Betreuungsstunde erhöht. Für die Betreuung der Kinder über drei Jahren werden die bisherigen Geldleistungen in Höhe von 7,50 Euro je Betreuungsstunde beibehalten. Künftig erfolgt zudem eine Fortschreibung der Geldleistungen entsprechend der jeweiligen Tariferhöhung aus dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Die Betriebsausgaben in der Kindertagespflege für die unter dreijährigen Kinder werden weiterhin in Höhe von 68 Prozent vom Land übernommen. Bei den Kindern über drei Jahren beteiligt sich das Land mit 50 Prozent an der Erhöhung der Geldleistung.

Die Nutzung von Medien in Privatleben und Beruf ist selbstverständlicher Bestandteil des Alltags und gewinnt auch für Kinder und Jugendliche zunehmend an Bedeutung – in ihrem Familienalltag, in der Freizeit, aber auch in der Schule und den Kindertageseinrichtungen. Auch vor dem Hintergrund politischer Diskussionen über die Schaffung angemessener Regelungen zum Umgang mit digitalen Medien hat die Verwaltung dieses aktuelle Thema aufgegriffen und durch einen Fachvortrag des Kreismedienzentrums Main-Tauber-Kreis dem Jugendhilfeausschuss Informationen zur sinnvollen Nutzung von Medien im Kindesalter gegeben.

Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und in Kürze auch die Beschlüsse eingesehen werden.

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