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14.05.2025

Jäger erhalten Prämie für jedes erlegte Wildschwein

Jägerinnen und Jäger, die im Main-Tauber-Kreis ein Wildschwein erlegen, müssen dieses ab sofort auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest untersuchen lassen. Sie erhalten für die Untersuchung gesund erlegter Wildschweine eine Prämie von 50 Euro je Tier als Aufwandsentschädigung. Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und damit einer Bitte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entsprochen. Zuvor hatte Landrat Christoph Schauder das Ministerium nachdrücklich gebeten, eine solche Regelung zu ermöglichen.

Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass sich die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Hessen zunehmend nach Süden und Osten ausbreitet, so dass in den angrenzenden Regionen die Gefahr eines Seuchenausbruchs zunimmt, auch im Main-Tauber-Kreis. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium den gesamten Main-Tauber-Kreis jetzt zu einer erweiterten Sicherheitszone erklärt.

Eine Prämie von 50 Euro je gesund erlegtem Wildschwein gab es im Main-Tauber-Kreis bereits kurze Zeit vom 1. bis 12. August 2024 für Reviere entlang der nördlichen Landesgrenze zu Bayern. Sie musste dann aber nach einer Entscheidung des MLR kurzfristig wieder zurückgenommen werden. Landrat Christoph Schauder hatte dies gegenüber dem Ministerium in den zurückliegenden Monaten mehrmals hinterfragt, da die Auszahlung der Aufwandsentschädigung nicht nur einen Effekt für die frühzeitige Erkennung möglicher Infektionen mit der Afrikanischen Schweinepest gehabt habe. „Sie hat sich in der kurzen Geltungsdauer im Sommer 2024 auch als wirksamer Anreiz zu einer verstärkten Schwarzwildbejagung erwiesen. Ein verringerter Schwarzwildbestand leistet einen wertvollen Beitrag zur Verminderung der Seuchengefahr. Es war der hoch motivierten Jägerschaft nicht zu vermitteln, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung nach nicht einmal 14 Tagen ohne zwingenden Grund gestrichen wurde.“

Umso dankbarer sei er dem Ministerium nun, dass die Aufwandsentschädigung ab sofort wieder gewährt werden darf, und dies nicht nur für Reviere an der Landesgrenze, sondern im gesamten Main-Tauber-Kreis. „Wir müssen bedenken, dass bei einem Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in den Main-Tauber-Kreis ein volkswirtschaftlicher Schaden in nicht absehbarer Millionenhöhe droht, denn nach wie vor halten über 200 Betriebe im Landkreis rund 75.000 Schweine. Wir sind damit weiterhin eine Hochburg der Schweinehaltung in Baden-Württemberg. Die Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Beprobung von erlegtem Schwarzwild fällt demgegenüber nicht nennenswert ins Gewicht und ist gut angelegtes Geld.“ Darüber hinaus habe das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, insbesondere auch das Veterinäramt, umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um bei einem möglichen ASP-Ausbruch schnell reagieren zu können und stehe mit allen zuständigen Stellen im Land in engster Verbindung.

INFO

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis wurde unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen rechtsverbindlich öffentlich bekanntgemacht.

Die Probenahme pro Tier umfasst zwei Blutröhrchen und ein Tupferröhrchen. Das Probeentnahme- und Versandmaterial stellt das Veterinäramt zur Verfügung.

Wie bisher auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest untersucht werden verendetes Unfallwild und krank erlegte Wildschweine; verendet aufgefundene Wildschweine müssen gemeldet werden. Hierfür erhalten Jägerinnen und Jäger jeweils die bereits bisher geltenden Pauschalen.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07931/4827 oder per E-Mail an veterinaramt@main-tauber-kreis.de zur Verfügung. Umfangreiches Informationsmaterial steht unter www.main-tauber-kreis.de/asp zur Verfügung.

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