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23.03.2026

Glasfaserausbau von Leonet/BBV Deutschland im Landkreis offiziell abgesagt

Die Leonet GmbH, ehemals BBV Deutschland GmbH, hat die Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis offiziell darüber informiert, dass die Kommunen im Landkreis von dem Unternehmen entgegen der bisherigen Planungen nicht flächendeckend mit Glasfaser erschlossen werden.

Als Grund für die Entscheidung nennt das Unternehmen veränderte Rahmenbedingungen im deutschen Glasfasermarkt. Die Muttergesellschaft habe beschlossen, ausgewählte Kommunen, die ursprünglich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen waren, nicht umzusetzen. Davon sind auch sämtliche Kommunen im Main-Tauber-Kreis betroffen. In Wittighausen und Creglingen werden nur die bereits begonnen Projekte fertig gestellt, aber keine weiteren Ortsteile erschlossen.

Kundinnen und Kunden, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, wurden in einer E-Mail des Unternehmens über die Absage informiert. Die entsprechenden Verträge über Glasfaserhausanschlüsse sowie Internet- und Telefonleistungen kommen nicht zustande und werden von Seiten der Leonet storniert. Bestehende DSL-Internet- und Telefonverträge über die vorhandene Telefonleitung sind davon nicht betroffen. Nach Aussagen des Unternehmens müssen die Kundinnen und Kunden nichts weiter unternehmen.

Landkreis stellt Weichen für Glasfaserausbau neu

Der Landkreis und seine 18 Kommunen haben bereits im Januar 2026 öffentlich erklärt, dass der Kooperationsvereinbarung mit der Leonet / BBV Deutschland die Grundlage entzogen wurde und von kommunaler Seite nicht mehr aktiv weiterverfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund wurden die Weichen für einen landkreisweiten Glasfaserausbau neu gestellt. Dazu gehört die Vorbereitung eines Förderverfahrens. Die hierfür notwendigen Verfahrensschritte werden sukzessive umgesetzt: Als erster Baustein fand der bundesweite Branchendialog mit interessierten Telekommunikationsunternehmen erfolgreich statt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Markterkundungsverfahren. Der Branchendialog und das Markterkundungsverfahren sind zwingende Voraussetzung für einen Förderantrag bei Bund und Land, der im zweiten Halbjahr 2026 gestellt werden soll.

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