Flurbereinigung Ahorn-Buch - Grundstückseigentümer wählen ihren Vorstand
Für das Flurbereinigungsverfahren Ahorn-Buch (Wald) wurde kürzlich der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Die vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis geladenen Grundstückseigentümer wählten Torsten Benz, Fabian Friedrich und Michael Häffner in den Vorstand. Ihre Stellvertreter sind Jan Kaufmann, Reinhold Müller und Christian Schmitt. Die drei Vorstandsmitglieder wählten aus ihrem Kreis Fabian Friedrich zum Vorsitzenden und Torsten Benz zu seinem Stellvertreter.
„Mit Ihrer Anwesenheit belegen Sie Ihr großes Interesse sowohl für das Verfahren als auch für die Wahl Ihrer Vertreter. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Behörde und Ihnen als Grundstückseigentümer. Die große Wahlbeteiligung ist ein Vertrauensbeweis für den gewählten Vorstand“, betonte Werner Rüger, Technik-Dezernent des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.
"Die Bereitschaft ein solches Amt anzutreten, ist nicht selbstverständlich. Den gewählten Vorstandmitgliedern bin ich daher sehr dankbar für die Übernahme des Ehrenamtes“, ergänzte Ahorns Bürgermeister Benjamin Czernin.
Die Anwesenden wurden zunächst über die Aufgaben des Vorstandes aufgeklärt. Werner Rüger beschrieb, an welchen Beschlüssen der Vorstand mitwirken kann und welche Tätigkeiten künftig in seinen Aufgabenbereich fallen. „Insbesondere bei der Planung, Ausführung und Finanzierung in einer Flurbereinigung wird der Vorstand unterstützend tätig und arbeitet eng mit der Flurbereinigungsbehörde zusammen“, erklärte Dezernent Rüger. Keine Aufgabe des Vorstandes sei es hingegen, bei der Zuteilung neuer Flurstücke mitzuwirken. Zudem bestehe keine Möglichkeit, Einfluss auf die Landabfindungen zu nehmen.
Werner Rüger informierte die Anwesenden zunächst über den Ablauf der Wahl sowie die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung. In Baden-Württemberg ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens ein Mitglied des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft kein Eigentum im Flurneuordnungsgebiet besitzt, und somit kein Teilnehmer ist. Bevor die Wahlberechtigten allerdings ihre Kreuze auf die Stimmzettel setzen konnten, wurde von ihnen eine Satzung beschlossen, die die Regularien der Wahl bestimmte und die Verfahrensweise bei Stimmengleichheit festlegte.
Für die Position der drei Mitglieder des Vorstandes und ihrer drei Stellvertreter standen sieben Kandidaten zur Verfügung.
Die Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald) wurde im Dezember 2024 angeordnet. Mit einer Fläche von rund 250 Hektar umfasst sie Wald- und Feldflächen der Gemarkung Buch. Ziel der Flurbereinigung ist es, mithilfe der zusammengelegten Waldgrundstücke und einer optimierten Erschließung die Holznutzung und Holzvermarktung nachhaltig zu verbessern.
Als nächstes werden alle Beteiligten am Flurbereinigungsverfahrenen ermittelt. Dieser Vorgang geht mit einem erheblichen Aufwand einher, wenn das Grundbuch nicht die aktuellen Eigentümer ausweist. „Diese Unstimmigkeit entsteht meist aufgrund der im Grundbuch nicht vollzogenen Erbfolgen. Deshalb sollten die Grundbücher durch die Beteiligten auf den aktuellen Stand hin überprüft werden. Falls der rechtmäßige Eigentümer nicht ermittelt werden kann, bestellt das zuständige Gericht einen Vertreter, der dann sämtliche Entscheidungen treffen kann“, erklärte Jörg Hammerl, Leitender Ingenieur des Flurbereinigungsverfahrens.