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03.02.2025

Florian Kernwein bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Wertheim

Erster Landesbeamter Florian Busch hat Florian Kernwein als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks Main-Tauber-Kreis Nr. 8 für weitere sieben Jahre bestätigt. Die bisherige Bestellung läuft am Freitag, 31. Januar, aus. Den Glückwünschen schlossen sich Bauamtsleiterin Verena Ernst sowie Harald Englert aus dem Sachgebiet Schornsteinfegerwesen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis an. Der Kehrbezirk Nr. 8 wurde räumlich nicht verändert und erstreckt sich auf Teile des Stadtgebietes Wertheim (rechts der Tauber von Waldenhausen kommend, Hofgarten) sowie die Stadtteile Bestenheid, Bettingen, Dertingen und Eichel.

„Schornsteinfeger verkörpern nicht nur die traditionelle Handwerkskunst, sondern sie müssen heute mehr denn je den Spagat meistern zwischen komplexen Vorschriften, dem technischem Fortschritt von Heizsystemen und neuen Anforderungen im Zuge des Klimaschutzes. In meinen Augen ist es ein vielseitiges, komplexes und zugleich elementar wichtiges Handwerk“, würdigte Erster Landesbeamter Florian Busch die Arbeit des alten und neuen Kehrbezirksinhabers Florian Kernwein. Dem 40-Jährigen aus Ochsenfurt dankte der Erste Landesbeamte für dessen Bereitschaft zu einer zweiten Amtszeit. „Wir sind froh, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen bekannten und kompetenten Ansprechpartner vor Ort bieten können.“

Für Florian Kernwein selbst ist seine Arbeit die sprichwörtliche Berufung. „Es ist eine Tätigkeit, die mich bereits in jungen Jahren fasziniert hat und die mir bis heute Freude macht. Es ist und bleibt ein abwechslungsreicher Beruf, den ich leidenschaftlich gern ausübe. Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die zweite Amtszeit“, erklärte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Florian Kernwein.

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sind die Schornsteinfegertätigkeiten in einen hoheitlichen und einen wettbewerblichen Teil getrennt. Als hoheitliche Tätigkeiten sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern insbesondere die Führung des Kehrbuches, die Feuerstättenschau sowie die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden und von Bescheinigungen zu Bauabnahmen übertragen. Im wettbewerblichen Teil bietet der Schornsteinfegerbetrieb die Schornsteinkehrung, die Abgaswegeüberprüfung und die Emissionsmessung an. Zur Bewältigung der Aufgaben im wettbewerblichen Teil kann sich der Betrieb Kernwein auf seinen Mitarbeiter verlassen.

Die Bestellung ist nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung des Kehrbezirksinhabers nach Ablauf des Zeitraumes ist nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung des Kehrbezirkes zulässig.

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