Fahrbahndecke wird 2026 erneuert - Vereinbarung zur Sanierung der L 1020 unterzeichnet
Die Landesstraße 1020 zwischen Niederstetten und Rinderfeld soll im Jahr 2026 saniert werden. Das Land Baden-Württemberg hat die entsprechenden Mittel zugesagt. Landrat Christoph Schauder hat jetzt im Beisein von Technik-Dezernent Werner Rüger und von Straßenbauamtsleiter Markus Metz eine Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) unterzeichnet.
„Ich danke dem Regierungspräsidium Stuttgart für die unkomplizierte und konstruktive Zusammenarbeit. Im Dialog haben wir den Handlungsbedarf auf diesem Streckenabschnitt erörtert und eine Lösung zur Finanzierung gefunden. Die Zusage des Landes ist ein wichtiges Signal für die Erhaltung seiner Straßeninfrastruktur im Main-Tauber-Kreis“, erklärte Landrat Christoph Schauder bei der Unterzeichnung.
Der betreffende freie Streckenabschnitt der L 1020 befindet sich seit Längerem in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist Risse, Setzungen und Unebenheiten auf, die eine Instandsetzung erforderlich machen. Entsprechende Forderungen wurden auch aus Niedersteten und Umgebung an Land und Kreis herangetragen. In der jährlichen Besprechung zwischen der Abteilung Straßenbau des Regierungspräsidiums und der Kreisverwaltung wurde der Zustand der Strecke thematisiert und die Maßnahme gemeinsam priorisiert.
Die geplante Fahrbahndeckensanierung umfasst eine Länge von 4,7 Kilometern. Der Bauabschnitt erstreckt sich vom Gelände der Hermann-Köhl-Kaserne bei Niederstetten bis zum Ortseingang von Rinderfeld. Neben dem allgemeinen Verkehr profitieren auch zwei Bundeswehrstandorte von der Maßnahme, denn die L 1020 dient als Zubringer für die Hermann-Köhl-Kaserne sowie für das Munitionsdepot Wermutshausen. Letzteres soll durch den Bund umfassend erweitert werden, „weshalb einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung eine besondere Bedeutung zukommt“, hob Dezernent Werner Rüger hervor.
Teil der nun geschlossenen Vereinbarung ist, dass der Main-Tauber-Kreis die operative Umsetzung der Maßnahme übernimmt, obwohl es sich um eine Straße des Landes Baden-Württemberg handelt. Zu den freiwillig übernommenen Aufgaben des Kreis-Straßenbauamtes gehört es damit, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und zu veröffentlichen, den Auftrag zu vergeben und den Bau zu überwachen. Zur Höhe der Kosten kann erst nach der Vergabe eine Aussage getroffen werden.