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04.04.2025

Europäischer Sozialfonds Plus: Förderanträge jetzt stellen

Kommunen, Organisationen, Freie Träger der Wohlfahrtspflege, Vereine mit sozialem Engagement und Weiterbildungseinrichtungen können bis Samstag, 31. Mai, Anträge für eine Projektförderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) stellen. Der ESF Plus ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Für Projekte im Main-Tauber-Kreis stehen für das Jahr 2026 Mittel in einer Gesamthöhe von 165.000 Euro bereit.

Der regionale ESF-Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis hat die regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF-Plus im Main-Tauber-Kreis erarbeitet. Gefördert werden Projekte für langzeitarbeitslose Frauen, insbesondere Alleinerziehende mit Migrations- oder Fluchterfahrung. Mit den Fördermitteln sollen auch Projekte für Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe 1 unterstützt werden, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. In weiteren Angeboten sollen marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und -abbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.

Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt und die die Mindest-Teilnehmendenzahl nicht unterschreiten. Sie liegt grundsätzlich bei zehn Personen. Die Kofinanzierung muss durch die Antragsteller sichergestellt und nachgewiesen werden. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 und 40 Prozent liegen.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über eine Teilnahme an ESF-Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Die Anträge müssen fristgerecht direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden. Die neuen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Förderperiode 2021 bis 2027, Methodik und Kriterien für die Auswahl von ESF-Plus-Vorhaben, gibt es im Internet unter www.esf-bw.de / Regionale Förderung.

Als grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung im ESF Plus müssen die Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“, „Transnationale Kooperation“ sowie „Charta der Grundrechte“ beachtet werden.

Die verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2026 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2026 mit weiteren Hinweisen hinterlegt. Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.

Info

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. In der Förderperiode 2021 bis 2027 fördert der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt damit auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“.

In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Die regionale Umsetzung des ESF Plus erfolgt über die regionalen Arbeitskreise, in welchem die Experten der lokalen Arbeitsmarktpolitik und weitere relevante Akteure auf Landkreisebene unter Vorsitz des jeweiligen Stadt- und Landkreises vertreten sind.

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